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Teile der Berliner Bundestagswahl müssen wiederholt werden

Bild Symbolbild

Das Bundesverfassungsgericht ist zu einem Urteil gekommen.

Die Bundestagswahl 2021 in Berlin muss teilweise wiederholt werden, weil es zahlreiche Fehler gab.

Das ist das Ergebnis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag in Karlsruhe. Demnach sind 455 von 2.256 Wahlbezirken ungültig.

Eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag war der Anlass für das Verfahren.

In zahlreichen Berliner Wahllokalen hatte es am Wahltag konfuse Zustände gegeben. Wähler mussten lange warten und sich anstellen, Stimmzettel waren falsch oder fehlten gänzlich. Wahllokale mussten zeitweise schließen oder waren bis lange nach 18.00 Uhr geöffnet.

Beim Bundestag sind 1.713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin eingegangen. Darunter ist auch ein Einspruch beim Bundeswahlleiter.

Quelle:Bundesverfassungsgericht

bofrost DE

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