Iran

Nach Todesurteil gegen Dschamschid Scharmahd wurden zwei iranische Diplomaten ausgewiesen

Zwei iranische Botschaftsangehörige sind am Mittwoch von Außenministerin Annalena Baerbock (42, Grüne) zu unerwünschten Personen erklärt worden, meldet BILD online. Nach Angaben von Baerbock hat sie die Diplomaten „unter Fristsetzung“ zur Ausreise aus Deutschland aufgefordert. Dieser Schritt war lange überfällig.

Baerbock erklärte: „Wir fordern Iran auf, das Todesurteil gegen Jamshid Sharmahd zurückzunehmen und ein faires, rechtsstaatliches Berufungsverfahren zuzulassen.“

Die Grünen-Abgeordnete hatte das Urteil bereits unmittelbar nach Bekanntwerden als „inakzeptabel“ bezeichnet.

Die völlig entartete und bizarre Darstellung der Verteilung kolportierte IRNA in einem Bericht. Es ist offensichtlich, dass Sharmahd gefoltert wurde.

In einem umstrittenen Prozess wurde der deutschstämmige Iraner Dschamschid Scharmahd zum Tode verurteilt.

Der Journalist saß nach seiner Entführung aus dem Emirat Dubai seit Jahren in Isolationshaft.

Die zugrunde liegenden Beschuldigungen sind an den Haaren herbeigezogen.

Laut einem Bericht des Justizportals Misan wird der 67-Jährige unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht.

Ein Rechtsmittel gegen das Urteil ist vor dem Obersten Gerichtshof in Teheran möglich.

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