Die Masche beginnt oft mit professionell gestalteten Stellenanzeigen, die auf renommierten Jobportalen, in sozialen Medien wie LinkedIn, Xing oder sogar über direkte E-Mails und WhatsApp-Nachrichten verbreitet werden.
Die Gelder, die auf das Konto des angeworbenen Finanzagenten überwiesen werden, stammen in der Regel aus kriminellen Aktivitäten wie Phishing, betrügerischen Internet-Auktionen oder Online-Banking-Betrug. Beim Phishing erschleichen sich Kriminelle die Zugangsdaten von Bankkonten ihrer Opfer und überweisen Geld auf das Konto des Finanzagenten.
Die rechtlichen Konsequenzen für Finanzagenten sind gravierend. Nach deutschem Strafrecht (§ 261 StGB) kann bereits die leichtfertige Beteiligung an Geldwäsche strafbar sein, selbst wenn der Finanzagent nicht wusste, dass das Geld aus kriminellen Quellen stammt. Leichtfertigkeit liegt vor, wenn der Finanzagent die verdächtigen Umstände hätte erkennen müssen, etwa aufgrund der hohen Provisionen, der unklaren Stellenbeschreibung oder der Aufforderung, Gelder ins Ausland zu transferieren. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bei leichtfertiger Geldwäsche, in schwereren Fällen sogar bis zu fünf Jahren. Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen zivilrechtliche Ansprüche. Geschädigte, deren Geld durch den Finanzagenten weitergeleitet wurde, können Schadensersatz fordern. Da das Geld meist nicht mehr zurückgeholt werden kann, bleibt der Finanzagent auf den Forderungen sitzen. Banken können zudem das Konto des Finanzagenten sperren oder kündigen, und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann Verfahren wegen unerlaubter Finanzdienstleistungen einleiten.
Ein weiteres Problem ist, dass die Betrüger oft mit hochentwickelten Methoden arbeiten. Moderne Technologien wie KI-gestützte Chatbots und Sprachassistenten machen die Kommunikation täuschend echt, sodass selbst skeptische Personen getäuscht werden können. Zudem werden gefälschte Webseiten und Arbeitsverträge immer professioneller gestaltet, was die Betrugsmasche schwer erkennbar macht. In manchen Fällen werden Bewerber aufgefordert, Vorkasse-Zahlungen für angebliche Schulungen oder Einstellungstests zu leisten, was eine weitere Form des Betrugs darstellt. Häufig werden auch Begriffe wie „App-Tester“, „Evaluierungsassistent“ oder „Prozessmanager“ verwendet, um die Tätigkeit harmlos erscheinen zu lassen, obwohl es sich um dieselbe Geldwäsche-Masche handelt.
Um sich vor solchen Betrugsmaschen zu schützen, ist Vorsicht geboten. Stellenangebote, die unrealistisch hohe Gehälter für einfache Tätigkeiten versprechen, sollten sofort Misstrauen erregen. Seriöse Arbeitgeber fordern in der Regel keine sensiblen Daten wie Personalausweiskopien oder Kontoverbindungen vor Vertragsabschluss und verlangen keine Vorauszahlungen. Es ist ratsam, den potenziellen Arbeitgeber gründlich zu recherchieren, etwa durch Überprüfung der Unternehmenswebseite oder direkte Nachfrage bei offiziellen Kontaktdaten. Unklare Stellenbeschreibungen, Kontakt nur über E-Mail oder Messenger-Dienste und fehlende persönliche Treffen sind weitere Warnsignale. Wer bereits auf ein solches Angebot hereingefallen ist, sollte umgehend handeln. Die Polizei sollte informiert, das Bankkonto gesperrt und alle Beweise wie E-Mails, Verträge oder Chatverläufe gesichert werden. Ein Rechtsanwalt kann helfen, die rechtlichen Folgen abzuwehren, insbesondere wenn Schadensersatzforderungen oder Strafanzeigen drohen.
Das Jobangebot als Finanzagent eine gefährliche Falle, die nicht nur finanzielle, sondern auch strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Verlockung, schnell Geld zu verdienen, steht in keinem Verhältnis zu den Risiken, die mit der Beteiligung an solchen Machenschaften einhergehen. Durch Achtsamkeit, gründliche Recherche und Skepsis gegenüber zu guten Angeboten können potenzielle Opfer sich schützen und vermeiden, ungewollt zu Komplizen krimineller Netzwerke zu werden.
