HomeToGo CBD VITAL Weinvorteil DE
Allgemeine Nachrichten

Verfassungsschutz: AfD gesichert rechtsextrem

Titelbild: AfD Hamburg, kasaan media, 2015

Die Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) heute markiert einen bedeutenden Schritt in der Beobachtung der Partei und hat weitreichende politische, rechtliche und gesellschaftliche Implikationen.

Um die Thematik ausführlich zu beleuchten, betrachten wir die Entwicklung der AfD, die Gründe für die Einstufung, die Kriterien des Verfassungsschutzes, die Konsequenzen sowie die gesellschaftliche und politische Debatte. Dabei stützen wir uns auf aktuelle Informationen und Analysen, ohne die etablierten Narrative unreflektiert zu übernehmen.
Die AfD wurde 2013 als europaskeptische, wirtschaftsliberale Partei gegründet, die sich zunächst gegen die Euro-Rettungspolitik richtete. Gründungsmitglieder wie Bernd Lucke positionierten die Partei als bürgerlich-konservative Alternative zur CDU. Innerparteiliche Machtkämpfe führten jedoch zu einer Radikalisierung. Austritt 2015 von Bernd Lucke, der die Partei als zu rechtsnational kritisierte. Der „Flügel“ um Björn Höcke gewann an Einfluss, und die Partei fokussierte sich zunehmend auf Anti-Migrations- und Anti-Islam-Rhetorik. Einzug 2017 in den Bundestag als drittstärkste Kraft, begleitet von einer weiteren Rechtsverschiebung. Der „Flügel“ wurde zum ideologischen Zentrum, obwohl er 2020 formell aufgelöst wurde.
Austritt 2022 von Jörg Meuthen, der die Partei als „totalitär“ und „nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ bezeichnete.

Bei der Bundestagswahl 2025 erreicht die AfD 20,8 % und wird zweitstärkste Kraft, mit einer klar völkisch-nationalistischen Ausrichtung.
Diese Entwicklung zeigt, wie die Partei von einer wirtschaftsliberalen zu einer rechtsextremen Kraft mutierte, die völkischen Nationalismus, Rassismus und Demokratiefeindlichkeit vertritt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD seit Mai 2025 als „gesichert rechtsextrem“ ein, nachdem sie zuvor seit 2021 als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ galt. Die Einstufung basiert auf einer umfassenden Analyse, die in einem über 1100-seitigen Gutachten dokumentiert ist.
Die AfD vertritt ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis, das Deutsche mit Migrationshintergrund, insbesondere aus muslimisch geprägten Ländern, als nicht gleichwertig ansieht. Dies steht im Widerspruch zur Menschenwürde und zum Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes,Artikel 1 und 3 GG. Die Partei verfolgt Ziele, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung untergraben, etwa durch Forderungen nach „Remigration“ Massenabschiebung, auch von Staatsbürgern, und Angriffe auf die Unabhängigkeit von Justiz und Medien.
Zahlreiche Aussagen von AfD-Funktionären zeigen rassistische, muslimfeindliche und antisemitische Tendenzen. Beispielsweise verharmlosen Politiker wie Björn Höcke oder Maximilian Krah den Nationalsozialismus oder verwenden NS-Sprache (z. B. Höckes Verurteilung wegen des SA-Slogans „Alles für Deutschland“).
Die AfD beschäftigt über 100 Mitarbeiter aus rechtsextremen Milieus, darunter Neonazis, Identitäre und Reichsbürger. Sie unterhält Kontakte zu Gruppen wie der Identitären Bewegung und war 2023 bei einem Geheimtreffen in Potsdam vertreten, wo „Remigration“-Pläne mit Millionen Abschiebungen diskutiert wurden. Die AfD relativiert NS-Verbrechen, etwa durch Höckes Aussage, die „Erinnerungskultur“ schaffe „gebrochene Menschen“, oder durch Weidels Behauptung, Hitler sei Kommunist gewesen.
Die Einstufung betrifft die gesamte Partei, da die rechtsextremen Strömungen nicht mehr nur einzelne Landesverbände (Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt) oder die Jugendorganisation „Junge Alternative“ betreffen, sondern die Bundespartei prägen.
Der Verfassungsschutz ist das „Frühwarnsystem der Demokratie“ und überwacht Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind. Die Einstufung erfolgt in Stufen:
Erste Sammlung öffentlich zugänglicher Informationen.
Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln, seit 2021, bestätigt durch OVG Münster 2024.
Kein Zweifel an verfassungsfeindlichen Bestrebungen.
Die Einstufung erlaubt dem Verfassungsschutz, Maßnahmen wie Kommunikationsüberwachung (nach G10-Kommission-Genehmigung) oder den Einsatz von V-Leuten fortzuführen. Die AfD hat gegen die Verdachtsfall-Einstufung geklagt, verlor jedoch vor dem Verwaltungsgericht Köln (2022) und dem OVG Münster (2024). Eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ist möglich, aber auf Rechtsfehler beschränkt.
Beim Potsdam-Treffen 2023 präsentierte Martin Sellner (Identitäre Bewegung) einen „Masterplan“ zur Abschiebung von Millionen Menschen, auch mit deutscher Staatsbürgerschaft. AfD-Vertreter waren anwesend, und der Begriff „Remigration“ wurde ins Wahlprogramm 2025 aufgenommen.
Die AfD verbreitet gezielt Hass gegen Migrantenund Minderheiten, etwa durch Hetze auf Social Media. Sie bezeichnete Demonstrationen gegen Rechtsextremismus als „gefälscht“ und Teilnehmer als „bezahlte Statisten“.
Angriffe auf Gerichte, Medien („Lügenpresse“) und demokratische Institutionen zeigen die Ablehnung pluralistischer Prinzipien. Das Deutsche Institut für Menschenrechte stuft die AfD als Bedrohung für die Demokratie ein, da sie Grundrechte bestimmter Gruppen abschaffen will.
Über 50 % der AfD-Bundestagsabgeordneten beschäftigen Mitarbeiter aus rechtsextremen Kreisen, darunter Aktivisten von Neonazi-Aufmärschen und der „Neuen Rechten“.
In Ostdeutschland (z. B. Thüringen, Sachsen) ist die AfD stärkste Kraft, was ihre rechtsextremen Positionen nicht geschmälert, sondern gestärkt hat.
Die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ hat mehrere Auswirkungen. Der Verfassungsschutz kann weiterhin nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, was die Partei als politisch motiviert kritisiert.
Die Einstufung senkt die Hürden für ein mögliches Verbotsverfahren, das nur von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden kann. Ein solcher Antrag scheiterte 2024 an mangelnder Unterstützung, ist aber wieder aktuell. Kritiker warnen vor einem „Märtyrer-Effekt“, der die AfD stärken könnte.
Die Einstufung verstärkt die gesellschaftliche Ächtung, könnte aber auch Sympathisanten mobilisieren, die den Verfassungsschutz als „politisches Instrument“ sehen.
Andere Parteien lehnen Kooperationen mit der AfD ab, was ihre Regierungsbeteiligung erschwert, aber ihre Oppositionsrolle stärkt.
Die Einstufung der AfD ist umstritten und polarisiert. Die AfD wird als „parlamentarischer Arm“ rechtsextremer Netzwerke gesehen, die Grundrechte und den Rechtsstaat bedrohen. Demonstrationen gegen Rechtsextremismus 2024 zeigten breiten gesellschaftlichen Widerstand. Die AfD selbst und ihre Unterstützer sehen die Einstufung als politisch motiviert, um eine erfolgreiche Oppositionspartei zu diskreditieren. Sie verweisen auf ihre demokratische Legitimation durch Wahlerfolge und kritisieren die „Mainstream-Medien“ und den Verfassungsschutz als Teil eines „Systems“. Einige Beobachter argumentieren, dass die AfD zwischen Rechtspopulismus und Rechtsextremismus changiert und nicht einheitlich rechtsextrem sei. Die interne Heterogenität, z. B. zwischen Weidel und Höcke, erschwere eine klare Einordnung.
Die AfD argumentiert, dass die Beobachtung ihre Chancengleichheit im Wahlkampf beeinträchtige. Tatsächlich verzichtete das BfV 2025 vor der Bundestagswahl auf eine Neubewertung, um diesen Vorwurf zu vermeiden. Dennoch bleibt die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes ein Diskussionsthema.
Die Einstufung könnte gemäßigte Wähler abschrecken, aber auch Protestwähler anziehen, die „dem System“ misstrauen. Die starken Ergebnisse in Ostdeutschland deuten darauf hin, dass die rechtsextreme Ausrichtung die Basis nicht schwächt.
Die AfD nutzt demokratische Strukturen ,Parlament und Wahlen, um antidemokratische Ziele zu verfolgen. Dies stellt die Demokratie vor die Frage, wie sie mit einer Partei umgehen soll, die legal gewählt wird, aber die Grundordnung ablehnt.
Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ basiert auf einer Vielzahl von Belegen: völkisch-nationalistische Ideologie, rassistische und antisemitische Aussagen, Verbindungen zu rechtsextremen Netzwerken, Geschichtsrevisionismus und Pläne wie „Remigration“, die Grundrechte verletzen. Die Partei hat sich seit ihrer Gründung radikalisiert und stellt eine ernsthafte Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung dar. Die Einstufung verschärft die Beobachtung und befeuert die Verbotsdebatte, birgt aber auch Risiken wie die Mobilisierung von Protestwählern.
Die Herausforderung besteht darin, die AfD politisch und gesellschaftlich zu bekämpfen, ohne ihre Anhänger weiter zu radikalisieren. Dies erfordert eine Kombination aus klarer Abgrenzung, Aufklärung und der Stärkung demokratischer Werte. Die Debatte um die AfD zeigt, dass Demokratie nicht nur verteidigt, sondern aktiv gestaltet werden muss, um rechtsextremen Kräften entgegenzutreten.

Themenverwandte Artikel

Wo ist das Bernsteinzimmer?

the kasaan times

Bündnis Sahra Wagenknecht unwählbar

the kasaan times

Schwerer Zugunfall bei Hannover

the kasaan times

Oberster Gerichtshof von Alabama erlaubt Hinrichtung mit Stickstoff

the kasaan times

Pilot stirbt bei Absturz eines Löschflugzeugs in Portugal

the kasaan times

Illegale Tötung männlicher Küken im Ausland? NGOs erstatten Strafanzeige wegen Tötung von Küken

the kasaan times

Augenwischerei, Menschenverachtung und falsche Wahlversprechen AfD Brandenburg

the kasaan times

Flaggschiff auf dem Weg in die Ägäis: Minenjagdboot Grömitz

the kasaan times

Sarco-Pods für einen schlechten Tod

the kasaan times

2020-eines der schlimmsten Jahre seit Dekaden

Die Redaktion

Hochwasser- selbstgemachte Probleme

the kasaan times

Helmut Schmidt- 10. Todestag des Machers

the kasaan times

Hinterlasse einen Kommentar

*