Titelbild: Beispielbild Pixabay
Agentur-Berichten zufolge hat der BND bereits im Jahr 2020 im Rahmen einer nachrichtendienstlichen Operation mit dem Codenamen „Saaremaa“ Erkenntnisse gewonnen, die darauf hindeuten, dass das Corona-Virus (SARS-CoV-2) mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 bis 95 Prozent seinen Ursprung in einem Laborunfall im chinesischen Wuhan, insbesondere im „Wuhan Institute of Virology“, haben könnte. Grundlage dafür waren unter anderem Analysen öffentlicher Daten sowie Material, das der BND beschaffte, einschließlich wissenschaftlicher Daten aus chinesischen Forschungseinrichtungen.
Diese Daten deuteten auf riskante Experimente (z. B. „Gain-of-Function“-Forschung) und Verstöße gegen Laborsicherheitsvorschriften hin.Das Kanzleramt soll diese Einschätzung erhalten haben – zunächst unter Bundeskanzlerin Angela Merkel im Jahr 2020 und später unter Bundeskanzler Olaf Scholz nach dem Regierungswechsel 2021.Laut Medienberichten entschied das Kanzleramt jedoch, diese Informationen unter Verschluss zu halten. Weder das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages noch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurden informiert. Angela Merkel, ihr damaliger Kanzleramtsminister Helge Braun und andere Verantwortliche äußerten sich nicht dazu, ob sie von den BND-Erkenntnissen wussten oder warum diese nicht öffentlich gemacht wurden.
Seit Dezember 2024 prüfen externe Wissenschaftler, darunter der Präsident des Robert Koch-Instituts, Lars Schaade, und der Virologe Christian Drosten, im Auftrag des Kanzleramts die Validität der BND-Erkenntnisse. Ein abschließendes Ergebnis liegt bisher nicht vor. Offizielle Stellen, einschließlich der Bundesregierung und des BND, verweigern Stellungnahmen zu nachrichtendienstlichen Angelegenheiten.Der BND hält einen Laborunfall in Wuhan für sehr wahrscheinlich, doch das Kanzleramt hat diese Einschätzung offenbar bewusst zurückgehalten. Die genaue Herkunft des Virus bleibt jedoch bis heute wissenschaftlich nicht endgültig geklärt, da China unabhängige Untersuchungen blockiert und Beweise fehlen, die eine der beiden Hauptthesen (Laborunfall oder natürlicher Ursprung) zweifelsfrei bestätigen.