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Damals

Der Völkermord an den OvaHerero und Nama

Titelbild: Beispielbild Namibia, kasaan media, 2026

Der Völkermord an den OvaHerero und Nama in der ehemaligen deutschen Kolonie Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia, zwischen 1904 und 1908 gilt als einer der ersten Genozide des 20. Jahrhunderts.


Auslöser war der Aufstand der Herero im Januar 1904 gegen die deutsche Kolonialherrschaft, die durch systematische Landenteignungen, Zwangsarbeit, Viehdiebstahl und Gewalt gegen die indigene Bevölkerung gekennzeichnet war. Die deutsche Schutztruppe reagierte mit extremer Brutalität.

Nach anfänglichen militärischen Rückschlägen für die Deutschen übernahm Generalleutnant Lothar von Trotha im Juni 1904 das Kommando. Er verfolgte eine bewusst auf Vernichtung ausgerichtete Strategie. Den entscheidenden Wendepunkt markierte sein berüchtigter Vernichtungsbefehl (auch Exterminationsbefehl genannt) vom 2. Oktober 1904. Darin erklärte er die Herero zu „nicht mehr deutschen Untertanen“, verbot jegliche Gefangennahme und ordnete an, jeden Herero – ob bewaffnet oder unbewaffnet, Mann, Frau oder Kind – innerhalb der deutschen Grenzen mit der Waffe zu töten. Wer fliehe, solle in die wasserlose Omaheke-Wüste getrieben werden, wo die meisten Verdursteten oder an Erschöpfung starben.

Später erließ von Trotha einen ähnlichen Befehl gegen die aufständischen Nama. Diese Politik der bewussten physischen Vernichtung einer ganzen Volksgruppe erfüllt nach heutiger Definition eindeutig den Tatbestand eines Völkermords.

Die Folgen waren verheerend: Von den etwa 60.000 bis 80.000 Herero überlebten bis 1911 nur noch schätzungsweise 15.000 bis 20.000. Bei den Nama starb etwa die Hälfte der Bevölkerung. Insgesamt verloren rund 100.000 Menschen ihr Leben – durch direkte Gewalt, Verhungern, Verdursten, Krankheiten in den berüchtigten Konzentrationslagern wie Shark Island oder durch Zwangsarbeit. Viele Überlebende wurden entrechtet, ihres Landes beraubt und in Reservate gedrängt. Schädel und andere Körperteile wurden zur pseudowissenschaftlichen Rassenforschung nach Deutschland gebracht.Mehr als 100 Jahre lang verweigerte die Bundesrepublik Deutschland eine offizielle Anerkennung dieser Verbrechen als Genozid sowie jegliche Form substanzieler Wiedergutmachung.
Erst 2004 sprach die damalige Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul in Namibia von einer politisch-moralischen Verantwortung. Erst im Mai 2021 einigten sich die Regierungen beider Länder nach jahrelangen Verhandlungen auf eine Gemeinsame Erklärung, in der Deutschland zugab, dass die Gräueltaten „aus heutiger Perspektive als Völkermord zu bezeichnen“ seien. Gleichzeitig wurde eine Zahlung von etwa 1,1 Milliarden Euro über 30 Jahre für „Wiederaufbau- und Entwicklungsprogramme“ in den betroffenen Regionen zugesagt – ausdrücklich nicht als Reparationen oder Entschädigung, sondern als Entwicklungshilfe. Deutschland beharrt bis heute auf dem Standpunkt, es bestehe keine rechtliche Verpflichtung zu Reparationen, da der Völkermord vor Inkrafttreten der UN-Völkermordkonvention von 1948 stattfand.

Diese Vereinbarung stieß jedoch auf massive Kritik, insbesondere bei den Nachfahren der Opfer. Viele Herero- und Nama-Vertreter fühlen sich übergangen, weil die Verhandlungen fast ausschließlich zwischen den beiden Regierungen geführt wurden („Alles über uns, ohne uns, ist gegen uns“).
Bis Anfang 2026 ist das Abkommen trotz mehrfacher Ankündigungen und Nachverhandlungen immer noch nicht endgültig unterzeichnet und ratifiziert worden. In Namibia blockiert das Parlament teilweise die Zustimmung, in Deutschland haben Regierungswechsel, Neuwahlen und politische Prioritätenverschiebungen die Umsetzung weiter verzögert. Organisationen wie Amnesty International fordern weiterhin echte Reparationen, direkte Beteiligung der betroffenen Communities sowie ein uneingeschränktes juristisches Schuldeingeständnis.

Der Genozid unter Lothar von Trotha hinterließ nicht nur unermessliches menschliches Leid, sondern auch tiefe strukturelle Ungerechtigkeiten, die bis heute andauern: Landbesitz, Armut und soziale Benachteiligung in den betroffenen Regionen Namibias sind unmittelbare Folgen der damaligen Vernichtung und Enteignung. Die Frage nach angemessener Wiedergutmachung bleibt daher offen – ein schmerzhaftes, ungelöstes Kapitel deutscher und namibischer Geschichte, das weit über symbolische Gesten und Entwicklungshilfe hinaus eine echte, von den Opfernachfahren mitbestimmte Form der Gerechtigkeit verlangt.

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