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Mit Sammeleifer und Vorsicht in die Pilzsaison

Leipzig, Deutschland

Ob Steinpilze, Maronen oder Flockenstielige Hexenröhrlinge: Der Mix aus Regen und Sonne dürfte den Pilzen in Deutschlands Wäldern einen ordentlichen Schub geben. Was beim Pilzsammeln zu beachten ist – dazu Fragen und Antworten:

WORAUF SOLLTEN PILZSAMMLER ACHTEN?

Grundsätzlich gilt – nur bekannte Pilze essen. Auch ein Pilzbuch oder das Internet helfen oft nicht weiter, weil Original und Abbildung für einen ungeübten Sammler nicht immer eindeutig zuzuordnen sind. Pilzapps können beim Erkennen zwar helfen, Pilzsucher sollten sich jedoch „keinesfalls allein auf die Identifizierung per App verlassen“, warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

Beim geringsten Zweifel sollte lieber auf die Pilzmahlzeit verzichtet oder eine Pilzberatungsstelle aufgesucht werden. Sammler sollten einen Korb oder andere luftige Gefäße verwenden und zu alte, madige und zu kleine Pilze stehen lassen.

WELCHE PILZE SIND SEHR GIFTIG?

Zu den Giftpilzen gehören in Mitteleuropa unter anderem der Grüne und Spitzhütige Knollenblätterpilz, Gifthäubling, Orangenfuchsige und Spitzbuckelige Schleierlinge, Frühjahrslorchel, Pantherpilz und Fliegenpilz. Rund fünf Prozent aller Pilzvergiftungen gehen auf den Konsum von Grünen Knollenblätterpilzen zurück, die von Juli bis Oktober vor allem in Laubwäldern, aber auch in Parks wachsen.

Nach Schätzungen des BfR sind Knollenblätterpilze für mindestens 80 Prozent aller tödlichen Pilzvergiftungen in Deutschland verantwortlich. Es gibt kein allgemeines Kriterium zur Unterscheidung von Speise- und Giftpilzen. Zu den Röhrenpilzen, die unter dem Hut eine Art Schwamm haben, gehören aber nur sehr wenige giftige und keine tödlichen Arten.

WELCHE VERWECHSLUNGSGEFAHREN BESTEHEN?

Immer wieder werden harmlose Exemplare mit Giftpilzen verwechselt. Verwechslungsgefahr besteht etwa beim Grünen Knollenblätterpilz und Champignons oder Täublingen sowie bei Frühjahrslorchel und Speisemorchel. Gleiches gilt für Pantherpilz und Perlpilz sowie Giftchampignon und Wiesenchampignon.

WELCHE SYMPTOME ÄUẞERN SICH?

Möglicherweise lebensgefährliche Pilzvergiftungen zeigen erste Beschwerden frühestens nach sechs bis acht Stunden, oft auch erst viel später. Beim Knollenblätterpilz etwa können Symptome auch erst nach bis zu 24 Stunden auftreten. Wenn das Gift Wirkung zeigt, ist es bereits im ganzen Körper verteilt.

Vergiftungssymptome sind heftiges wiederholtes Erbrechen, krampfhafte Blähungen und Übelkeit. In schweren Fällen kann es zur Schädigung von Leber oder Nieren kommen bis hin zum Organversagen. Nicht selten treten aber auch Pilzallergien oder -unverträglichkeiten auf.

WAS IST ZU TUN?

Bei ersten Anzeichen einer Pilzvergiftung sollte schnellstens ein Arzt aufgesucht oder der Giftnotruf gewählt werden. Reste der gesammelten Pilze, der Mahlzeit und eventuell auch Erbrochenes können bei der Bestimmung helfen. Keinesfalls sollte Milch getrunken oder Kohletabletten gegen Durchfall genommen werden. Milch kann die Giftaufnahme noch begünstigen.

KÖNNEN AUCH SPEISEPILZE VERGIFTUNGEN AUSLÖSEN?

Ja, nach Angaben der Giftinformationszentren entstehen Pilzvergiftungen am häufigsten durch verdorbene Pilze, wenngleich die Folgen nicht ganz so dramatisch sind. Die verspeisten Pilze waren dann entweder zu alt, oder sie wurden zu lange oder falsch gelagert – etwa in Plastikverpackungen.

Auch rohe Speisepilze als Salat, eine zu kurze Garzeit oder häufigeres Aufwärmen einer Pilzmahlzeit können dem BfR zufolge eine „unechte“ Pilzvergiftung auslösen. Nur Zuchtchampignons, Steinpilze und einige wenige andere Arten sind roh genießbar. Deshalb sollte jede Pilzmahlzeit mindestens 15 Minuten gegart werden. Auch zu viele Pilze können, womöglich in Verbindung mit Alkohol, zur Unverträglichkeit führen.

WIE OFT DÜRFEN MAHLZEITEN AUFGEWÄRMT WERDEN?

Pilzgerichte können nach Aufbewahrung im Kühlschrank noch ein zweites Mal aufgewärmt werden.

WIE VIELE PILZE DÜRFEN IN DEN KORB?

Grundsätzlich dürfen Pilze nur für den Eigenbedarf gesammelt werden. Besonders geschützte Pilzarten wie Steinpilz, Birkenpilz, Rotkappen und Pfifferlinge sowie alle Morchelarten dürfen laut Gesetz nur „in geringen Mengen“ für den Eigengebrauch gesammelt werden. Die erlaubten Mengen unterscheiden sich je nach Region. Bei Verstößen drohen eine Anzeige und saftige Bußgelder.

hex/cfm

© Agence France-Presse

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