Das entspricht einem Urteil des LG Flensburg, das wir berichteten.
Eine Abmeldung war nicht möglich, so sehr der Betroffene es auch versuchte. Er erstattete nunmehr Anzeige gegen die Beteiligten.
Auch darüber dürften wir nicht berichten. Wir hätten einen Fragkatalog zu stellen, wurden wir belehrt, und geschwind mal die Kosten zu übernehmen.
Unsere Anwälte haben die Rechtsanwaltskammer in Hamburg mit einer Beschwerde informiert.
Ein anderer User schreibt auf Facebook Folgendes:
„leider konnten wir bislang keinen Zahlungseingang zu der unten aufgeführten Forderung feststellen. Möglicherweise ist die unten aufgeführte Forderung Ihrer Aufmerksamkeit entgangen.
„Wir teilen Ihnen mit, dass wir aufgrund der ausstehenden Zahlung gegenüber der Firma iNetwork23 GmbH im Auftrag der Fix Personal Leasing GmbH beauftragt wurden, den offenen Betrag bei Ihnen einzufordern. Wir bitten Sie daher, den ausstehenden Betrag umgehend zu begleichen, um weitere Kosten zu vermeiden.
Ihre Mitgliedschaft bei „michverlieben.com“ wurde nicht fristgerecht gekündigt und hat sich gemäß den akzeptierten Nutzungsbedingungen automatisch in eine kostenpflichtige Jahresmitgliedschaft verlängert (12 Monate à 24,49 €)
IBAN: DE 59 2007 0404 0060 0205 00
BIC: DEUTDEHHP34
Bank: Postbank/DSL Ndl der Deutsche BankVerwendungszweck: DE
Letzte Fristsetzung Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, den offenen Betrag bis zum 15.04.2026 zu begleichen.
Sollte kein Zahlungseingang erfolgen, wird der Vorgang ohne weitere Ankündigung an ein Inkassounternehmen bzw. zur weiteren rechtlichen Durchsetzung übergeben.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall zusätzliche Kosten und Gebühren entstehen können.
Falls Sie die Forderung bereits beglichen haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos. Für Rückfragen stehen wir Ihnen ausschließlich über diese E-Mail-Adresse zur Verfügung. Sie können dazu einfach auf diese E-Mail antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Forderungsmanagement – Karen Schultz
Fix Personal Leasing GmbH“
