HomeToGo CBD VITAL Weinvorteil DE
Allgemeine Nachrichten

Zwei Jahre Bewährungsstrafe für frühere KZ-Mitarbeiterin

Beitragsbild: Baracken für die Gefangenen, im Hintergrund die Kommandantur, Hans Weingartz – http://www.pass-weingartz.de/hw.htm – Eigenes Werk (Originaltext: eigene Aufnahme)

Das Landgericht Itzehoe hat die Angeklagte wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen schuldig gesprochen. Sie wurde für zwei Jahre auf Bewährung verurteilt.

Das Landgericht im schleswig-holsteinischen Itzehoe hat eine frühere Sekretärin des NS-Konzentrationslagers (KZ) Stutthof bei Danzig zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Historisches Urteil, weil auch Zivilangestellte in den Fokus der Ermittlungen geraten

Das Gericht fand die inzwischen 97-jährige Irmgard F. schuldig, Beihilfe zum Mord in mehr als 10.500 Fällen geleistet zu haben.

F. war laut Anklage von 1943 bis 1945 als Stenotypistin für den Kommandanten im KZ Stutthof tätig. Sie war zu diesem Zeitpunkt zwischen 18 und 19 Jahre alt. Daher fand das Verfahren vor einer Jugendkammer statt. Das Gericht hat sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft angeschlossen.

Quelle: Landgericht Itzehoe

Themenverwandte Artikel

Radfahrerin für hirntot erklärt worden- Klima-Kleber missbrauchen Demonstrationsrecht

the kasaan times

Razzia mit 250 Beamten gegen russischen Oligarchen wegen Sanktionsverstoß

the kasaan times

Bahnchef Lutz muss gehen,aber dann hat die Deutsche Bahn weitere Probleme

the kasaan times

Großbritannien, USA, Japan, Kanada verbieten Gold-Import aus Russland

the kasaan times

Köln- derzeit werden die Entschärfungen der drei Bomben vorbereitet

the kasaan times

Elon Musk’s Realität

the kasaan times

Verlegung von russischen Atomwaffen nach Belarus

the kasaan times

Keinen Glückwunsch zum 80.Geburtstag

the kasaan times

María Corina Machado – eine gute Wahl

the kasaan times

Hymne an Europa

the kasaan times

Die Damaskus Dossiers – Dokumente des Horrors

the kasaan times

Flugzeugabsturz bei Brakel

the kasaan times

Hinterlasse einen Kommentar

*