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Ukraine

Nordkoreanische Kriegsgefangene in der Ukraine

Titelbild: Beispielbild Pixabay 

Die Behandlung nordkoreanischer Kriegsgefangener durch ukrainische Streitkräfte im Kontext des russisch-ukrainischen Konflikts stellt ein sensibles Kapitel des internationalen humanitären Rechts dar, das eng mit den Grundsätzen der Genfer Konventionen verknüpft ist und in den vergangenen Monaten des Jahres 2025 durch die Gefangennahme einer Handvoll solcher Soldaten eine neue Dimension erfahren hat.

Seit dem Januar 2025, als ukrainische Einheiten erstmals zwei verletzte nordkoreanische Soldaten in der Region Kursk auf russischem Territorium festnahmen – eine Region, in der nordkoreanische Truppen seit dem Herbst 2024 unter russischem Kommando gegen ukrainische Vorstöße eingesetzt werden –, hat sich die Situation um diese Gefangenen zu einem Testfall für die Einhaltung globaler Standards entwickelt.

Diese beiden Soldaten, identifiziert als Baek und Ri und beide in ihren Zwanzigern, wurden zunächst medizinisch versorgt, darunter mit Behandlungen für Schusswunden und Verletzungen an Händen und Augen, bevor sie nach Kiew transportiert und in einem sicheren Internierungslager untergebracht wurden, wo sie weiterhin unter Aufsicht von Militärpersonal und medizinischem Fachpersonal stehen. Berichte von Human Rights Watch und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) bestätigen, dass die Ukraine in diesen Fällen grundlegende Bedürfnisse wie ausreichende Ernährung, Hygiene, Kleidung und Freizeitmöglichkeiten gewährleistet hat, was mit den Vorgaben der Dritten Genfer Konvention von 1949 übereinstimmt, die den humanen Umgang mit Kriegsgefangenen als zwingendes Gebot des internationalen Rechts etabliert.

Diese Konvention, die von allen relevanten Staaten einschließlich der Ukraine, Russlands und Nordkoreas ratifiziert wurde, gilt uneingeschränkt im aktuellen internationalen bewaffneten Konflikt, da die nordkoreanischen Soldaten als reguläre Kombattanten der Koreanischen Volksarmee – obschon in russischen Uniformen und unter fremdem Kommando – qualifiziert werden und somit ab dem Moment ihrer Gefangennahme Anspruch auf vollen Schutz haben, unabhängig von ihrer Nationalität oder der Allianz ihres Einsatzgebers.

Der Kern der internationalen Statuten, die hier anwendbar sind, dreht sich um die Dritte Genfer Konvention, die speziell den Schutz von Kriegsgefangenen regelt und in Artikel 13 explizit fordert, dass diese „zu jeder Zeit human behandelt werden müssen“ und vor allem vor Gewalt, Einschüchterung, Beleidigungen sowie vor der Bloßstellung als „öffentliche Neugierde“ geschützt sind. Diese Klausel, die historisch aus Erfahrungen mit propagandistischen Demütigungen im Zweiten Weltkrieg abgeleitet wurde, verbietet es, Gefangene in einer Weise zu präsentieren, die ihre Würde verletzt, etwa durch öffentliche Paraden oder die Verbreitung identifizierbarer Fotos und Videos, die zu Racheakten oder familiären Repressalien in ihrer Heimat führen könnten.

In der Praxis hat die Ukraine hier Grenzen überschritten: Präsident Wolodymyr Selenskyj veröffentlichte im Januar 2025 ein bearbeitetes Video der Verhöre der beiden Nordkoreaner, in dem sie – sichtlich verängstigt und durch koreanischsprachige Dolmetscher aus südkoreanischen Diensten unterstützt – Fragen zu ihrem Einsatz beantworteten, darunter die Enthüllung, dass sie zunächst für „nur Training“ nach Russland geschickt worden seien und nichts von einem Krieg gegen die Ukraine gewusst hätten. Solche Aufnahmen, die auch auf Social-Media-Plattformen kursierten, wurden von Experten des Lieber Institute at West Point als Verstoß gegen Artikel 13(2) kritisiert, da sie die Gefangenen einer potenziellen Demütigung aussetzten und ihre Identifizierung erleichterten, was in Nordkorea als Verrat gewertet werden könnte.

Dennoch betonen Berichte des IKRK und der UNO, dass die Ukraine insgesamt kooperiert, indem sie den Zugang zu den Gefangenen für neutrale Beobachter wie das Rote Kreuz ermöglicht, das regelmäßige Besuche durchführt, um die Bedingungen zu überwachen, Familien zu informieren und auf Mängel hinzuweisen – eine Pflicht, die in Artikel 126 der Konvention verankert ist und die Ukraine trotz des Kriegsdrucks weitgehend erfüllt hat.Weitergehend gewährleistet die Konvention in Artikeln 21 bis 23 die Internierung nur für die Dauer der aktiven Feindseligkeiten, mit dem Recht auf Repatriierung am Kriegsende oder bei schwerer Krankheit, sowie das Verbot von Folter, kollektiver Bestrafung oder Zwangsarbeit, außer leichter Pflichten zur Lagerpflege.

Für die nordkoreanischen Gefangenen bedeutet dies, dass sie nicht für ihre bloße Teilnahme am Konflikt angeklagt werden dürfen – nur für nachweisbare Kriegsverbrechen –, und dass sie Anspruch auf faire Verhöre haben, bei denen sie nur grundlegende Daten wie Name, Rang und Geburtsdatum preisgeben müssen. In den Fällen von Baek und Ri, die seit ihrer Gefangennahme im Januar 2025 in einem Lager nahe Kiew untergebracht sind, haben sich psychische Belastungen manifestiert.

Berichte von südkoreanischen Abgeordneten und Aktivisten, die sie besuchten, sprechen von Suizidversuchen, Augenkrankheiten und emotionaler Instabilität, die durch die Isolation und die Angst vor der Rückkehr nach Nordkorea verstärkt werden, wo Überlebende als Verräter gelten und potenziell mit Folter, Haft oder Exekution rechnen müssen, wie von Deserteuren berichtet wird.

Die Ukraine hat hierauf reagiert, indem sie Medikamente, Bücher, Kleidung und Zigaretten von -Gruppen aus Südkorea akzeptiert hat, und hat im Oktober 2025 einem südkoreanischen Dokumentarfilmer den Zutritt gewährt, woraufhin die Gefangenen weinend um Asyl in Südkorea baten, mit der Vision von „Familie, Zuhause und grundlegenden Rechten“. Dies unterstreicht ein zentrales Dilemma.
Die Konvention erlaubt in Artikel 12 die Überstellung an neutrale Drittländer, solange diese die Standards einhalten, und verbietet die Zwangsrepatriierung gemäß dem Non-Refoulement-Prinzip des Völkerrechts, das in der UN-Antifolterkonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist und eine Rückführung in Länder verbietet, wo Folter droht.
Die Ukraine hat durch Selenskyj im Januar 2025 angeboten, die Gefangenen im Rahmen eines Gefangenenaustauschs an Nordkorea zurückzugeben, unter der Bedingung, dass Pjöngjang dafür ukrainische POWs aus russischer Haft freigibt– ein pragmatischer Ansatz, der jedoch von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch scharf kritisiert wurde, da er das Risiko einer Zwangsrepatriierung birgt und gegen die freie Wahl der Gefangenen verstößt.
Stattdessen plädieren diese Gruppen für eine Überstellung nach Südkorea, das sich als Drittland bereit erklärt hat und bereits Tausende nordkoreanische Deserteure integriert hat, unter Einhaltung der Konvention und mit IKRK-Überwachung.
Bis Dezember 2025 sind keine weiteren Gefangennahmen nordkoreanischer Soldaten öffentlich dokumentiert, doch Schätzungen des südkoreanischen Geheimdiensts deuten auf bis zu 600 Tote und 4.000 Verletzte hin, was die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Fälle erhöht.

Insgesamt zeigt die Behandlung dieser POWs, dass die Ukraine trotz propagandistischer Verlockungen und des Kriegsdrucks die Kernpflichten des humanen Rechts weitgehend einhält, wenngleich Lücken bei der Vermeidung öffentlicher Bloßstellung bestehen und die langfristige Lösung – eine sichere Asyloption – durch diplomatische Koordination mit Seoul und Genf gestärkt werden muss, um die universellen Standards der Genfer Konventionen zu wahren und eine humanitäre Eskalation zu verhindern.

Diese Fälle dienen zudem als Mahnung, dass der Konflikt nicht nur militärische, sondern auch ethische Dimensionen hat, die die globale Gemeinschaft zur strikten Durchsetzung des Völkerrechts verpflichten.

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