Damals

Josef Mengele – Familienurlaub in der Schweiz

Titelbid: Josef Mengele in Ausschwitz, 1944, Public Domain
Das Dossier, das bis 2071 verschwinden sollte

Von ode

Bern. Endlich gibt der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) das Dossier über Josef Mengele frei.
Der Mann, der als SS-Lagerarzt in Auschwitz an der Rampe entschied, wer sofort in die Gaskammer musste und wer für seine Menschenversuche „geeignet“ war, ist einer der schlimmsten Kriegsverbrecher der Geschichte. Und doch lag seine Akte in Bern unter Verschluss – bis zum Jahr 2071.

Die Aktennummer klingt wie ein Code: 16.03.1911 (236:0) 831/17. Geboren am 16. März 1911, das ist Mengele. Geführt unter „unerwünschte Ausländer“. Inhalt: Dokumente von 1960 bis 1991, die zeigen, was die Schweiz über den meistgesuchten Nazi wusste.

Warum musste ein Historiker fünf Jahre klagen, um das zu sehen?

Der Berner Historiker Gérard Wettstein will eine Frage klären, die wie ein schlechter Krimi klingt: War Mengele im März 1961 bei seiner Familie in Kloten zu Besuch? Während gegen ihn international gefahndet wurde?

Unmöglich ist es nicht. 1956 fuhr Mengele mit seinem Sohn ganz offen in Engelberg Ski. 1956 holte er sich auf der deutschen Botschaft in Buenos Aires einen Pass auf seinen echten Namen. Er fühlte sich sicher. Zu sicher.

Wenn er 1961 wirklich nach Zürich fliegen konnte, ohne verhaftet zu werden, dann haben Schweizer Behörden versagt. Genau deshalb ist die Akte brisant.

Der NDB begründete die Sperre bis zuletzt im Februar 2026 mit dem Schutz von Quellen und ausländischen Partnerdiensten. Die juristische Trickserei dahinter: Jedes Mal, wenn ein Beamter 1991 noch ein Blatt in die Akte legte, begann die Schutzfrist von 50 bzw. 80 Jahren von neuem zu laufen. Ergebnis: 1991 plus 80 Jahre = 2071. Erst nach einer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht im März 2026 lenkte der Dienst ein. Am 5. Mai 2026 die Kehrtwende: Zugang unter Auflagen.

„Der Schweizer Geheimdienst blamiert sich bis auf die Knochen“, kommentierte der Tages-Anzeiger. „Dem NDB sollte die Hoheit über seine historischen Akten entzogen werden.“

Die Kritik trifft. Denn es geht nicht nur um Vergangenheit. Mengele starb erst 1979 in Brasilien, er ertrank beim Schwimmen in Bertioga. Jahrzehntelang rankten sich Legenden um seine Flucht. Und heute, 2025 und 2026, sehen wir wieder Hakenkreuze an Schulwänden in Zürich, Berlin, Wien. Wir sehen auf TikTok und Telegram, wie der „Todesengel von Auschwitz“ zum Meme verharmlost wird.

Schauspieler August Diehl, der Mengele gerade im Kino spielt, sagt: „Den Blick davon abzuwenden und zu sagen, ich will das nicht verstehen, verhindert nicht, dass es solche Menschen immer wieder gibt.“

Mengele ist das Paradebeispiel für das, was passiert, wenn man glaubt, Wissenschaft ohne Moral sei möglich. Er sammelte Zwillinge, Menschen mit Kleinwuchs, mit unterschiedlichen Augenfarben. Er dachte, er betreibe Genetik. In Wahrheit betrieb er Mord als Forschungsmethode.

Dass die Schweiz Akten darüber schützt, als ginge es um einen Steuerhinterzieher, ist mehr als ein Archivfehler. Es ist ein Signal: Wir schauen lieber weg. Genau dieses Wegschauen ist der Nährboden für die neuen Hakenkreuze.

Das Dossier muss jetzt komplett auf den Tisch. Ohne Schwärzungen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu wissen, ob ein Massenmörder unbehelligt durch Kloten spazieren konnte.

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