Justiz

Die mögliche Haftentlassung der Beate Zschäpe

Titelbild: Kein Schlussstrich, Henning Schlottmann, Wikipedia Lizenz

Die mögliche Haftentlassung von Beate Zschäpe ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer

Man muss sich die kalte Chronologie dieser Tage im August noch einmal vergegenwärtigen, um zu verstehen, warum die Nachricht aus München so viele Menschen fassungslos macht. Am 27. August 2026, an einem Donnerstag, wurde die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe in nicht öffentlicher Sitzung vor dem Oberlandesgericht München angehört. Eineinhalb Stunden dauerte der Termin, bestätigte ihr Anwalt Mathias Grasel danach der Deutschen Presse-Agentur. Es ging nicht um eine Formalie, es ging um die Vorbereitung der wohl umstrittensten Entscheidung der deutschen Nachkriegsjustiz im Bereich des Rechtsterrorismus, die Entscheidung darüber, wie lange Zschäpe mindestens noch in Haft bleiben muss, nachdem ihre gesetzliche Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren im November ausläuft, weil sie seit November 2011 in Untersuchungshaft sitzt.



Zschäpe war im Juli 2018 nach mehr als fünf Jahren Prozessdauer vom selben Gericht als Mittäterin an der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte damals nicht nur die lebenslange Strafe fest, sondern auch die besondere Schwere der Schuld, was eine Entlassung nach 15 Jahren so gut wie ausschließt. Der NSU hat zehn Menschen ermordet, neun Migranten und die Polizistin Michèle Kiesewetter, dazu zwei Bombenanschläge verübt und mehr als ein Dutzend Raubüberfälle begangen, während Behörden jahrelang im falschen Milieu ermittelten und die Familien der Opfer unter Generalverdacht stellten. Die beiden Täter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos entzogen sich 2011 durch Suizid, Zschäpe zündete die gemeinsame Wohnung in Zwickau an, um Spuren zu vernichten, verschickte Bekennervideos und stellte sich erst danach.

Dass ihr Anwalt nun vor Gericht fordert, die Gesamtstrafe solle nicht mehr als 20 Jahre betragen, ist juristisch legitim, aber politisch und moralisch kaum zu ertragen. Es würde bedeuten, dass eine Frau, die als logistisches Rückgrat, als Verwalterin der Tarnung und als Mittäterin einer Mordserie agierte, die dieses Land erschüttert hat, bereits in wenigen Jahren wieder frei herumlaufen könnte. Und die Art und Weise, wie diese mögliche Entlassung vorbereitet wurde, wirft Fragen auf, die über den Einzelfall hinausgehen.

Im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass Zschäpe, die in der JVA Chemnitz in Sachsen einsitzt, in ein Neonazi-Aussteigerprogramm aufgenommen wurde, nachdem ein früherer Antrag noch als zu früh abgelehnt worden war. Für die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des NSU, Barbara John, war das ein Manöver mit Ansage. Sie sagte der taz, dass Zschäpe für die Familien sehr unglaubwürdig als Aussteigerin wirke, schließlich habe sie im gesamten NSU-Prozess jahrelang geschwiegen und nichts zur Aufklärung der vielen offenen Fragen beigetragen, etwa zu Helfern, zu V-Leuten und zu den Strukturen hinter dem Trio. John formulierte den Verdacht, der viele umtreibt, mit der Aufnahme in ein Aussteigerprogramm bereite Beate Zschäpe ihre vorzeitige Haftentlassung vor, und das Programm werde damit zu einem Faktor von vielen, den das Gericht bei der Entscheidung über die Mindestverbüßungsdauer berücksichtigen muss.


Genau hier liegt der kritische Kern. Ein Rechtsstaat muss auch einer verurteilten Rechtsterroristin einen Weg zurück ermöglichen, das ist Teil seiner Stärke. Aber ein Rechtsstaat muss auch fragen dürfen, was Reue bedeutet, was Aufklärung bedeutet und was Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen bedeutet, die bis heute nicht wissen, warum der Staat ihre Angehörigen nicht schützen konnte und wollte. Zschäpe hat nie umfassend ausgesagt, sie hat nie Verantwortung übernommen, die über eine taktische Teilzulassung im Prozess hinausging. Ihre Aufnahme in ein Aussteigerprogramm wirkt nicht wie ein Bruch mit einer Ideologie, sondern wie das Abhaken eines Formulars im Hinblick auf den November-Termin, an dem das Oberlandesgericht nun bis spätestens November entscheiden muss, wie viele Jahre sie noch mindestens sitzen muss.

Wenn das Gericht nun eine Mindestverbüßungsdauer festsetzt, die nahe an den von Grasel geforderten 20 Jahren liegt, also eine Entlassung schon 2031 ermöglichen würde, dann sendet das ein verheerendes Signal. Es würde bedeuten, dass zehn Morde, zwei Bombenanschläge und die jahrelange Verhöhnung der Opferfamilien mit einer Strafe verrechnet werden, die kaum länger ist als bei einem einzelnen Mord ohne besondere Schwere der Schuld. Es würde bedeuten, dass das Schweigen sich gelohnt hat. Und es würde bedeuten, dass der deutsche Staat einmal mehr demonstriert, dass er beim Umgang mit rechtem Terror nachsichtiger ist als mit jeder anderen Form von Terrorismus.


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