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Covid-19

Bundesweit bekannter Impfklägervertreter sieht sich kurz vor ersten Gerichtsterminen rbb-Kampagnenjournalismus ausgesetzt

Quelle: Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Kontakt: Dr. Marco Rogert

Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf, die sich auf die juristische Aufarbeitung von Massenschäden spezialisiert hat, bearbeitet derzeit mehr als 1.000 Mandate für Personen, die nach ärztlicher Auffassung durch die Impfung mit dem Impfstoff Covid 19 mRNA einen Gesundheitsschaden erlitten haben. Über 4.000 kostenlose Erstberatungen wurden in diesem Zusammenhang bereits durchgeführt.

Gegen die Hersteller des mRNA-Impfstoffes führt die Kanzlei derzeit bundesweit Klagen. Nach dem Austausch der ersten Schriftsätze haben mehrere Landgerichte mündliche Verhandlungstermine anberaumt. Die ersten drei Verfahren dieser Art sollten nach Terminverschiebungen bei anderen Landgerichten am 04.05.2023 vor dem Landgericht Düsseldorf stattfinden.

Auch diese Termine sind in der Zwischenzeit Gegenstand von Verschiebungen. „Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, Gründungspartner der Kanzlei, sagt: „Das Medieninteresse an diesen ersten Klagen unserer Kanzlei war und ist enorm. „Nach einem entsprechenden Beitrag in Focus online haben wir Presseanfragen von ARD, ZDF, DWR, Pro7/ Sat 1, RTL, Stern, Spiegel, FTD, FAZ, dpa, reuters, SZ, Funke Mediengruppe, RP und anderen Medien erhalten“, wird der Jurist konkret.

Besondere Aufmerksamkeit habe ein Beitrag im ZDF-„heute journal“ mit Christian Sievers auf sich gezogen. Dies lag nicht nur an der schrecklichen Leidensgeschichte der jungen Selin als Betroffene, sondern auch an dem bemerkenswerten Interview mit Herrn Bundesgesundheitsminister Lauterbach im Anschluss an diesen Beitrag. In heute und heute journal berichtete das ZDF über Impfschäden. Die ARD berichtete in „plusminus“ und der WDR ließ in der „Lokalzeit“ über die Impfschäden berichten.

„Auch der rbb meldete sich am 20.4.23 mit dem Hinweis, dass er ebenfalls Mandantinnen und Mandanten in einem solchen Gerichtsverfahren begleiten wolle. Zu diesem Zweck wollte man mit uns ein Interview führen, das sich inhaltlich mit den Prozessen gegen die Impfstoffhersteller und dem Schicksal der Betroffenen befassen sollte. Tatsächlich hat sich das Interview aber nach einigen einleitenden Fragen thematisch ausschließlich mit dem beschäftigt, was der Anwalt sagt und tut, und zwar außerhalb der anhängigen Zivilverfahren“.

Aus der Fragestellung und dem vorgetragenen Inhalt habe sich ergeben, dass es dem Journalisten weder um das Schicksal der Betroffenen noch um rechtliche Fragen rund um die anhängigen Zivilverfahren gegangen sei, sondern einzig und allein darum, – wie der Interviewer meinte – diskreditierende Inhalte zu platzieren.

Rechtsanwalt Dr. Marco Rogert habe den Journalisten nach Abschluss des Interviews angesprochen und um Aufklärung über die von ihm als inhaltlich völlig unangemessen empfundene Fragestellung gebeten. Wörtlich: „Ich verspreche Ihnen, dass Ihnen das Stück nicht gefallen wird“, habe der Journalist geantwortet. „Weil ich ihn für einen unseriösen Anwalt halte, habe ich ihm diese Fragen gestellt“. Herr Ulbrich verfügt zweifellos über ein außergewöhnliches Wissen zum Thema Impfstoffe und deren Nebenwirkungen“.

Nicht unkommentiert bleiben sollten aus anwaltlicher Sicht einige Aspekte des am 27. April 2023 ausgestrahlten Beitrags. So hatte der rbb mit der Überschrift „Impfschäden – die Sammelklagen und ihre Hintergründe“ für den Bericht geworben. In diesem Zusammenhang stellen die Rechtsanwälte klar, dass es sich bei den von ihnen eingereichten Klagen nicht um eine Sammelklage, sondern um eine individuelle Klage handele. Die Anwälte meinen, dies zeige bereits, mit welcher journalistischen Sorgfalt gearbeitet worden sei. Im Übrigen sei von den Hintergründen der Klagen nicht die Rede, sondern nur von vermeintlich abwegigen Ansichten eines Vertreters der Kläger.

Soweit in dem Beitrag versucht werde, die Erstattung einer Strafanzeige als Argument dafür heranzuziehen, dass der Rechtsanwalt „Verschwörungstheorien“ anhänge, stellen die Rechtsanwälte klar, dass es sich bei den geäußerten Aspekten um Verdachtsmomente handele, die Anlass für die Staatsanwaltschaft sein sollten, zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliege. Rechtsanwalt Ulbrich habe diesen Sachverhalt mehrfach und mit Nachdruck gegenüber dem Interviewer zum Ausdruck gebracht. Dieser Mitschnitt sei nicht gesendet worden.

In dem Bericht werde auch behauptet, dass es den Begriff „V-Aids“ im medizinischen Bereich nicht gebe, und zwar unter Berufung auf Prof. Dr. Watzl. Die Anwälte stellen klar, dass sie nur Darstellungen aus englischsprachigen Fachartikeln verarbeitet hätten. (Genaue Angaben siehe Fußnote). Es sei möglich, dass der Sachverständige Prof. Dr. Watzl diese in ausländischen Fachaufsätzen veröffentlichten Berichte nicht gekannt habe.

Der Interviewer habe diesen Umstand und den Hinweis auf deutsche Immunologen, die bestätigen könnten, was die Anwälte sagten, schlicht ignoriert“, sagte Becker. „Von journalistischer Sorgfalt und Ausgewogenheit kann bei dieser Art der Berichterstattung keine Rede sein. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier angesichts der erheblichen medialen Reichweite unserer Kanzlei Kampagnenjournalismus betrieben wird. Ziel ist es, die Anwälte der Impfopfer kurz vor den ersten Gerichtsverfahren unmöglich zu machen. Dies stellt – neben weiteren Verstößen gegen den Deutschen Pressekodex – vor allem einen ungeheuerlichen Verstoß gegen die Pflicht der Medien zur Neutralität in laufenden Gerichtsverfahren dar.

„Die Profiteure sind die Pharmahersteller, die mit der Produktion und dem Vertrieb des Impfstoffes mehrstellige Milliardengewinne erzielt haben, für Impfschäden aber nicht aufkommen wollen“, stellt Rechtsanwalt Rogert die Vorgänge in einen größeren Zusammenhang.

Über den Vorgang wurden sowohl die Intendanz des rbb als auch der Deutsche Presserat und der Deutsche Rundfunkrat informiert.

Fußnote: Literaturangaben:

a) Zeitschrift Food and Chemical Toxicology (2022), S. 164 ff. Stephanie Seneff et al. „Innate immune suppression by SARS CoV2 mRNA vaccinations: The role of G-quadruplexes, exosomes, and MicroRNAs“, https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S027869152200206X

b) Zeitschrift Virology Journal (2022), Kanji Yamamoto, Center of Varicose Veins, Okamura Memorial Hospital, Kakita Shimizu-cho, „Adverse effects of COVID-19 vaccines and measures to prevent them“

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