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Deutsche Politik

AfD-Verbot überhaupt machbar? Die Fakten

Bei der AfD (Alternative für Deutschland) handelt es sich um eine rechtspopulistische Partei, die seit 2017 im Deutschen Bundestag vertreten ist. Die AfD wird für ihre rassistischen, nationalistischen und antidemokratischen Positionen kritisiert. Die Frage, ob ein Verbot der AfD möglich ist, ist immer wieder Gegenstand von Debatten.

Ein Parteiverbotsverfahren ist ein rechtliches Verfahren. Es kann vom Bundestag, vom Bundesrat oder von der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Ob die Partei die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet oder beseitigen will, prüft das Gericht. Ein Parteiverbotsverfahren ist sehr kompliziert und zieht sich in der Regel über mehrere Jahre hin. Zum Schutz der Meinungsfreiheit und der politischen Vielfalt gibt es hohe Hürden für ein Parteiverbot.


Doch ist es offensichtlich, dass die AfD ein nationalsozialistisches Regime errichten will.

In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurden bisher nur zwei Parteien verboten: die Sozialdemokratische Reichspartei (SRP) 1952 und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956. Ein Verbotsverfahren gegen die rechtsradikale NPD wurde 2017 wegen mangelnder Bedeutung der Partei abgelehnt.

Im März 2022 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein. Das hat zur Folge, dass die Partei beobachtet und V-Leute zur Sammlung von Beweismaterial eingeschleust werden können.

Dagegen legte die AfD Klage ein.

Im Januar 2024 wurde bekannt, dass sich mehrere Funktionäre der AfD mit Geldgebern aus dem rechten Spektrum und bekannten Neonazis zu einem geheimen Treffen in Potsdam getroffen hatten.

Es ging unter anderem darum, Millionen aus Deutschland ausweisen zu lassen. Durch die Enthüllungen ist die Diskussion über ein mögliches Verbot der AfD wieder in Gang gekommen.

Einige Politiker und Experten fordern, die AfD zu verbieten, andere warnen vor den Risiken und der langen Verfahrensdauer. Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot der AfD sieht das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Studie vom Juni 2023 als erfüllt an. Die Partei verstoße gegen Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und versuche, „rassistische und rechtsextremistische Ziele“ durchzusetzen.

Eine Bindung des Bundesverfassungsgerichts an dieses Gutachten ist allerdings nicht zu erkennen.

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