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Automobil

Achtung! Wildunfall!

Jeder Autofahrer kennt das mulmige Gefühl, wenn plötzlich ein Reh, ein Wildschwein oder sogar ein Hirsch aus dem Wald springt und direkt vor dem Fahrzeug auftaucht.

In Deutschland passieren jährlich über 200.000 Wildunfälle, die meisten davon in den dunklen Monaten zwischen Oktober und Januar, besonders in der Dämmerung und nachts. Ein solcher Zusammenstoß ist nicht nur gefährlich für Mensch und Tier, er führt fast immer zu erheblichen Schäden am Fahrzeug und wirft sofort die Frage auf: Wer zahlt eigentlich den Schaden am Auto?

 

Die gute Nachricht vorweg: Die meisten Autofahrer sind bei einem echten Wildunfall finanziell abgesichert, allerdings hängt das stark davon ab, welche Versicherung genau greift und wie der Unfall definiert wird. In Deutschland unterscheidet das Versicherungsvertragsgesetz (§ 81 VVG) ganz klar zwischen einem Unfall mit „Haarwild“ und anderen Tieren.

Haarwild sind dabei alle wild lebenden Huftiere wie Reh, Hirsch, Wildschwein, Mufflon, Dammwild oder Elch, außerdem Hasen und Füchse. Trifft man eines dieser Tiere, spricht man von einem klassischen Wildunfall. Kommt es dagegen zum Zusammenstoß mit einem Hund, einer Katze, einem Pferd, einem Schaf oder einem Vogel (z. B. Fasan, Ente oder Gans), gilt das versicherungsrechtlich nicht als Wildunfall, sondern als normaler Verkehrsunfall mit Tier.

 

Für den echten Wildunfall mit Haarwild übernimmt in der Regel die Teilkaskoversicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug, und zwar unabhängig davon, ob man das Tier ausweichen wollte, gebremst hat oder nicht. Wichtig ist nur, dass das Tier tatsächlich mit dem Auto kollidiert ist. Selbst wenn man ausweicht, gegen einen Baum fährt und das Wildschwein unbeschadet weiterläuft, zahlt die Teilkasko den Schaden, denn der Gesetzgeber stuft auch das Ausweichen vor Haarwild als gedeckten Wildunfall ein. Die Teilkasko kommt dabei für Reparaturkosten, Abschleppkosten und sogar für den Wertverlust auf, wobei allerdings die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen wird (meist 150 bis 300 Euro). Wer eine Teilkasko ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen hat, bekommt den vollen Betrag erstattet.

 

Wer nur eine Haftpflichtversicherung besitzt und keine Teilkasko, bleibt bei einem Wildunfall leider auf den gesamten Kosten sitzen. Die Haftpflicht deckt ausschließlich Schäden an fremden Fahrzeugen oder Personen, nicht aber das eigene Auto. Deshalb lohnt sich eine Teilkasko besonders in ländlichen Regionen, an Waldstrecken oder auf bekannten Wildwechseln fast immer.

 

Ein weit verbreiteter Irrtum ist übrigens, dass die Vollkaskoversicherung grundsätzlich besser zahlt als die Teilkasko. Bei einem echten Wildunfall ist das nicht der Fall.  Hier leistet die Vollkasko exakt dasselbe wie die Teilkasko, allerdings wird der Schadenfall in der Schadenfreiheitsklasse gewertet und man rutscht in der Regel einen oder mehrere Rabattstufen zurück, was die Beiträge in den Folgejahren deutlich erhöht. Wer also nur Haarwild angefahren hat, sollte den Schaden unbedingt über die Teilkasko abrechnen, auch wenn eine Vollkasko besteht.

 

Anders sieht es aus, wenn man einem Hund, einer Kuh oder einem Pferd ausweicht und dabei einen Unfall baut. Hier greift weder die Teilkasko noch die Wildunfallregelung. Der Schaden am eigenen Auto wird dann nur von der Vollkaskoversicherung übernommen, und das als selbstverschuldeter Unfall mit Rückstufung. Viele moderne Tarife bieten jedoch eine erweiterte Wildschaden-Deckung oder „erweiterte Tierbiss- und Tierkollisionsdeckung“, die auch Schäden durch alle Tierarten abdeckt. Diese Zusatzbausteine sind oft nur wenige Euro pro Jahr teurer und lohnen sich besonders für Vielfahrer auf dem Land.

 

Was tun direkt nach dem Wildunfall? Zuerst immer die Unfallstelle sichern.  Warnblinkanlage an, Warndreieck aufstellen, Warnweste anziehen. Dann die Polizei rufen, und zwar auch bei kleineren Schäden. Die Polizei stellt eine Wildunfallbescheinigung aus, die für die Versicherung unerlässlich ist. Ohne diese Bescheinigung kann die Versicherung den Wildunfall nämlich anzweifeln und die Zahlung verweigern oder zumindest verzögern. Das getötete oder verletzte Tier darf man übrigens nicht mitnehmen – das wäre Wilderei. Der zuständige Jäger oder Förster wird von der Polizei informiert und kümmert sich darum.

Wer in Deutschland regelmäßig auf Landstraßen oder durch Waldgebiete fährt, sollte unbedingt mindestens eine Teilkaskoversicherung mit Wildschadendeckung haben. Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt einen Tarif mit „erweiterter Wildschadendeckung“ oder „Deckung aller Tierarten“. Damit ist man auch bei Kollisionen mit Hunden, Kühen oder Vögeln abgesichert, ohne in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden. Ein kleiner Aufpreis, der im Ernstfall viele tausend Euro und viel Ärger spart.

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