Titelbild: Liebig als Comicfigur, ki generiertDie Auslieferung von Marla-Svenja Liebich (früher Sven Liebich) aus Tschechien nach Deutschland ist derzeit noch nicht erfolgt und steht vor einer gerichtlichen Entscheidung.
Die verurteilte Rechtsextremistin, die 2025 ihren Personenstand von männlich auf weiblich geändert hat, sitzt seit ihrer Festnahme im April 2026 in Auslieferungshaft im tschechischen Gefängnis Pilsen-Bory.
Liebich war im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle (damals noch als Sven Liebich) zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung verurteilt worden. Das Urteil wurde in den folgenden Instanzen bestätigt und im Mai 2025 rechtskräftig. Im August 2025 sollte die Haft in der Frauen-JVA Chemnitz angetreten werden – eine Folge der offiziellen Geschlechtsänderung nach dem Selbstbestimmungsgesetz. Liebich erschien jedoch nicht zum Haftantritt, tauchte unter und wurde bundesweit gesucht. Es gab Hinweise auf eine mögliche Flucht ins Ausland, unter anderem nach Russland, und Liebich blieb über soziale Medien aktiv und provokativ.
Am 9. April 2026 wurde Liebich in der Nähe der deutschen Grenze in Tschechien (Krásná bei Asch) festgenommen, offenbar bei einem Besuch der Partnerin. Bei einem Fluchtversuch mit einem E-Roller scheiterte die Person. Auf Basis eines europäischen Haftbefehls kam Liebich in Auslieferungshaft nach Pilsen. Dort sitzt die Person in Einzelhaft, abgeschirmt von anderen Insassen, und ist die einzige Transperson in diesem Männergefängnis.
Liebich lehnte die freiwillige Auslieferung nach Deutschland ab. Deshalb musste ein tschechisches Gericht entscheiden. Die Verhandlung fand am 18. Mai 2026 vor dem Bezirksgericht in Pilsen statt. Liebich erschien in typischer provokativer Aufmachung (Leo-Shirt, rote Lippen, Bart, lackierte Nägel) und wurde von tschechischen Justizwärterinnen begleitet.
Der deutsche Anwalt Martin Kohlmann (Freie Sachsen) durfte nicht vertreten und wurde aus dem Saal gewiesen.
Vor Gericht argumentierte Liebich gegen eine Auslieferung und behauptete, in Deutschland in Gefahr zu sein – angeblich drohe die Unterbringung im Männerknast, wo die Person getötet werden könnte. Liebich betonte, eine Frau zu sein, und verwies darauf, dass die in Deutschland vorgeworfenen Taten in Tschechien nicht strafbar seien. Die Richterin vertagte die Entscheidung ohne nähere Begründung auf den 1. Juni 2026. Bis dahin bleibt Liebich in tschechischer Auslieferungshaft im Männergefängnis.
Sollte das tschechische Gericht die Auslieferung genehmigen, würde Liebich nach Deutschland überstellt und müsste die 18-monatige Haftstrafe antreten. Die sächsische Justiz hatte die Person ursprünglich zur Erstaufnahme in die Frauen-JVA Chemnitz geladen. Die endgültige Unterbringung (Frauen- oder Männerbereich, möglicherweise separiert in Einzelhaft zum Schutz anderer Insassinnen) liegt jedoch bei der JVA selbst und hängt von individuellen Abwägungen ab. Der Fall hat breite Debatten über das Selbstbestimmungsgesetz, Provokationen durch Geschlechtsänderungen und den Umgang mit rechtsextremen Straftätern ausgelöst.
Zum aktuellen Stand (Stand Mai 2026) ist die Auslieferung also noch nicht vollzogen. Das bevorstehende Urteil am 1. Juni wird entscheiden, ob und wann Liebich nach Deutschland kommt. Der gesamte Vorgang zeigt die Komplexität grenzüberschreitender Strafvollstreckung innerhalb der EU, verstärkt durch die besondere biografische und provokative Komponente des Falls. Liebich bleibt eine polarisierende Figur der rechtsextremen Szene in Sachsen-Anhalt, die durch ihre Aktionen und die Geschlechtsänderung zusätzliche mediale Aufmerksamkeit erzeugt hat.
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