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EU-Asylrecht auf dem Prüfstand

Die EU-Asylreform ist auf dem Prüfstand.

Es ein komplexes und kontroverses Thema, das die Mitgliedstaaten der Europäischen Union seit langem beschäftigt, ist die europäische Asylpolitik. Ziel der Reform ist die Vereinheitlichung der Asylverfahren, die Stärkung der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und eine bessere Steuerung der Migrationsströme.

Es ist ein schwieriger Balanceakt, zwischen humanitären Anliegen und der Notwendigkeit, die EU zu sichern und zu stabilisieren, zu entscheiden. Die jetzt getroffenen Entscheidungen sind für die Zukunft der europäischen Asylpolitik von großer Bedeutung.

Die EU-Asylreform zielt darauf ab, das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) zu reformieren und zu verbessern, um zu erreichen, dass Asylsuchende besser behandelt werden.


Erstmals sollen Asylverfahren an den EU-Außengrenzen durchgeführt werden. Damit sollen Migranten mit geringen Chancen auf Anerkennung an der Weiterreise gehindert werden.

Das betrifft Menschen aus Ländern wie Marokko, Tunesien oder Bangladesch, deren EU-Anerkennungsquote maximal 20 Prozent beträgt. Grenznah sollen Migranten inhaftiert und direkt von dort abgeschoben werden, die als Sicherheitsrisiko gelten oder die Behörden getäuscht haben. Die Dauer des Asylverfahrens und der Rückführung soll in der Regel bis zu zwölf Wochen betragen.


Familien mit Kindern sollen als letzte in das Verfahren an der Grenze einbezogen werden. Ihre Anträge sollen vorrangig behandelt werden, ihnen sollen “angemessene Aufnahmebedingungen” gewährt werden, und die Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit haben, Asylsuchende in “sichere Drittstaaten” wie z.B. Tunesien oder Albanien zurückzuschicken, wenn eine Verbindung zu diesem Drittstaat besteht.

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