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104 Wohnungen in ganz Hessen durchsucht

Titelbild: Symbolfoto BAO FOKUS

Quelle: Hessische Landeskriminalamt

BAO FOKUS im Einsatz gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen // BAO FOKUS im Einsatz gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Großeinsatz für die BAO FOKUS: 324 Polizistinnen und Polizisten haben im Laufe der vergangenen Woche die Wohnungen von 106 Männern und Frauen durchsucht. Im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaft koordinierte das Hessische Landeskriminalamt die Aktion.

Die Vorwürfe gegen die 106 Beschuldigten sind schwerwiegend: 9 Personen werden des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Jugendlichen verdächtigt, 97 Personen sollen kinder- oder jugendpornografische Schriften hergestellt, besessen oder verbreitet haben. Während der Aktion, die von Montag bis Freitag dauerte, wurde niemand festgenommen. Allerdings begleiteten mehrere der Beschuldigten die Einsatzkräfte nach der Durchsuchung zur nächsten Dienststelle, um dort vernommen zu werden.

Ein Zusammenhang zwischen den Ermittlungsverfahren besteht nach derzeitigem Kenntnisstand nicht – die Männer und Frauen stehen nicht in Kontakt miteinander.

Vielmehr habe es sich um eine so genannte konzertierte Aktion gehandelt, bei der innerhalb kurzer Zeit eine Vielzahl von Durchsuchungsbeschlüssen vollstreckt worden sei.

Die Einsätze fanden in den kreisfreien Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Hanau und Wiesbaden statt. Hinzu kamen die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Groß-Gerau, Kassel, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Marburg-Biedenkopf, Rheingau-Taunus, Schwalm-Eder, Odenwald, Offenbach, Vogelsberg und Wetterau.

Dabei wurden insgesamt 126 Smartphones, 112 Computer und Notebooks, 153 USB-Speichersticks, 321 CDs und DVDs sowie 279 andere tatrelevante Gegenstände beschlagnahmt. Diese werden nun im Hinblick auf die Erhärtung oder Entkräftung des jeweiligen Tatvorwurfs ausgewertet.

Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers sind die strafrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch gehemmt. Je nach Schwere der Tat beträgt die Verjährungsfrist bei sexuellem Kindesmissbrauch zwischen 5 und 20 Jahren. Opfer können also auch im Erwachsenenalter noch Taten aus der Kindheit zur Anzeige bringen. Das Hessische Landeskriminalamt ermutigt zur Anzeige solcher Taten.

Dadurch ist eine Bestrafung der Täterinnen und Täter und möglicherweise die Verhinderung weiterer Straftaten an Kindern und Jugendlichen möglich. In Not- und Gefahrensituationen wenden Sie sich bitte direkt an den Notruf der Polizei unter der Telefonnummer 110.

Anruferinnen und Anrufer werden mit einer Beraterin oder einem Berater der hessischen Polizei verbunden.

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