Deutsche Politik Von der Redaktion empfohlen

Neue Pflegereform: Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen werden weiter von der Groko-Regierung ignoriert

von Roswitha Haug-Henseler und Wiebke Worm

Die absolute Gleichgültigkeit – Das Desinteresse des Jens Spahn

Durch die neue Pflegereform des Bundesgesundheitsminister Spahn wurden Pflegebedürftigen, die zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt, versorgt, sozial und rechtlich betreut werden, die Leistungen der Pflegekassen über Nichteinhaltung der zugesagten Erhöhung gekürzt.


Absolutes Desinteresse des verantwortlichen Ministers

Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Pflegegelderhöhung hat der Bundesgesundheitsminister kurzerhand gestrichen.

Dies trotz steigender Preise und Inflation.about:blank

Dazu sollte angemerkt werden, dass durch die Arbeit von Pflegenden Angehörigen, die die Pflege zu Hause sicherstellen, der Staat ca. 90 Mrd. pro Jahr spart. (Quelle: https://pflege-dschungel.de/pflege-report-2020/)

Von der Verschwendung von Geldern im Zusammenhang mit Corona beabsichtigen wir hier gar nicht erst anzufangen, trotzdem bleibt ein sehr bitterer Beigeschmack und Wut, ob Spahns Antwort. Als betroffene pflegende Angehörige ist es unser Anliegen auf die Situation der häuslichen Pflege aufmerksam zu machen.

Ende 2019 waren lt. Statistischem Bundesamt 4,13 Millionen Menschen pflegebedürftig.

Lediglich 818 317 Pflegebedürftige wurden vollstationär in Pflegeheimen versorgt. Über 76 % aller betroffenen Menschen wurden zu Hause von pflegenden Angehörigen versorgt. Davon wurden 72 700 höchst Pflegebedürftige allein durch Angehörige gepflegt. Sie hatten den höchsten Pflegegrad (5) und wiesen damit schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung und Betreuung auf.

Häufig übernehmen Frauen die häusliche Pflege schwer erkrankter pflegebedürftiger Mütter, Väter, Kinder, Ehepartner*innen, Partner*innen, Großeltern, Geschwister. Inzwischen sind die Pflegenden Angehörigen, die die Pflege zu Hause sicherstellen mit ca. 80 % die stärkste Pflegesäule in Deutschland und es werden mehr, der demografische Wandel ist da. Wenn diese Säule zersplittert, bricht alles zusammen. Trotzdem wird sie komplett von der Politik ignoriert.

Eines sollte jedem Menschen klar sein: Jeder kann von einer Minute auf die andere pflegebedürftig werden. Vielen ist nicht bewusst, dass ein Unfall, ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt und andere schwere Erkrankungen aus einem bis dahin gesunden Menschen einen Pflegefall machen kann. Dabei gibt es doch auch hier wirklich prominente Beispiele.

Das Problem ist, viele schauen lieber weg. Ist man betroffen, kann man nicht mehr wegschauen und sieht erst, wie schief die Lage hier in Deutschland tatsächlich ist. Fakt ist, Menschen aller Altersgruppen vom Säugling bis zum hochbetagten Menschen benötigen Hilfe und Pflege. Ebenso pflegen Menschen allen Alters, vom Kind bis zum Hochbetagten ihre Angehörigen. Pflegende Angehörige bekommen für die Sicherstellung der Pflege zu Hause, ihre Arbeit, kein Geld!

Wer das denkt, liegt verkehrt. Pflegende Angehörige haben meist kein Wochenende, keine Freizeit, kein Urlaubsanspruch, und oft keine Sozialversicherung. Viele der Pflegenden müssen sogar ihre Krankenkasse selber bezahlen. Selbst wenn sie zum Arzt gehen, Behördengänge zu erledigen haben und dazu Verhinderungspflege benötigen, damit jemand den/die zu Pflegende(n) in der Zeit versorgt, benötigen sie zur Inanspruchnahme dieser Leistung die Genehmigung der Pflegekassen.

Beispielfoto Envato

Pflegende Angehörige werden wie unmündige Bürger oder anders ausgedrückt, wie Untergebene des Systems behandelt.

Das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) sieht vor, dass Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Pflegegeld bekommen, aber nur, wenn eine Privatperson verbindlich zusagt, deren Pflege, Betreuung und Haushaltsführung sicherzustellen. Andernfalls steht ihnen als Unterstützung zu Hause nur die professionelle Hilfe – bezeichnet als Sachleistung zur Verfügung. (Beispiel: Unterschiede im PG5, Pflegegeld, 901 Euro im Monat/Pflegesachleistung: 1.995 Euro Stand 07/2021)

Verschiedene Kreise bezeichnen fälschlicherweise das Pflegegeld der Kranken als Einkommen der pflegenden Angehörigen.

Rechtlich steht das Pflegegeld nur den Pflegebedürftigen selber zu, die Pflegenden haben keinerlei Anspruch darauf! Ob und wie das Geld genutzt wird, liegt in der Hand des Pflegegeldempfängers. Die Gepflegten dürfen ihrer Pflegeperson zwar das Pflegegeld als Dank steuerfrei geben, aber viele Kranke benötigen dieses für die hohen Pflegekosten selbst, sodass die Pflege durch Angehörige meist völlig unentgeltlich geleistet wird.

Wenn der Kranke zusätzlich fachliche Leistungen in Anspruch nimmt, greift die Kombinationspflege und das Pflegegeld wird anteilig zur genutzten Leistung gekürzt. Zeitgleich werden die Rentenpunkte, die die Pflegeperson unter bestimmten Voraussetzungen erwerben kann, gekürzt. Selbst wenn diese mit anfasst, wenn berufliche Pflege ins Haus kommt. Dies ist, gerade in hohen Pflegegraden nicht unüblich, damit nicht zwei Pflegekräfte bezahlt werden müssen, was auf lange Sicht nur leistbar ist, wenn man ein großes Vermögen hat.

Rentenpunktkürzungen bedeuten Altersarmut für die pflegenden Angehörigen.

Pflegende Angehörige müssen endlich für ihre Arbeit bezahlt werden, wir müssen bezahlte Auszeiten, Freizeit und Urlaub bekommen. Wir müssen endlich alle, wie jeder andere Arbeitnehmer, sozialversichert sein, ohne Kürzungen, wenn man sich Hilfe dazu holt.

Wir müssen auch das Recht haben, dass wir im Krankheitsfall eine Vertretung bekommen. Viele Angehörige arbeiten, und dazu zählen wir auch die ständige Rufbereitschaft, 60-90 Stunden in der Woche bzw. 24 Stunden rund um die Uhr ohne nennenswerte Pausen, ausreichend Nachtschlaf, Feierabend, freie Wochenenden, freie Feiertage oder Urlaub und ohne jegliche finanzielle oder soziale Absicherung.

Das sind keine Ausnahmefälle, das ist die Regel. In höheren Pflegegraden oder bei bestimmten Krankheitsbildern können die von der Politik hochgelobten Entlastungsangebote, derer es nach wie vor zu wenig gibt, oftmals nicht genutzt werden. Beispiel Tagespflegen, die keine bettlägerigen oder demenzkranken Kunden aufnehmen oder bei Demenz den Vertrag kündigen, sobald der Verlauf etwas schwerer wird.

Das ist für einige pflegende Angehörige Existenz gefährdend, da sie spätestens dann Arbeitszeiten reduzieren oder ihre Jobs sogar ganz aufgeben müssen. Auch die Zuzahlungen, die für zum Beispiel für Kurzzeitpflege notwendig sind, kann sich nicht jeder leisten.

Davon abgesehen sind alle Leistungen für die zu Pflegenden und wenn diese sie nicht nutzen wollen, kann niemand sie zwingen.

Die Gelder dafür verfallen, wenn egal aus welchem Grund diese Leistungen nicht abgerufen werden. Der Staat kann keine Alternative zur häuslichen Pflege anbieten. Weder gibt es genügend Pflegeheime, noch genügend Personal.

Außerdem wollen viele der Pflegebedürftigen zu Hause bleiben. Das ist auch ihr gutes Recht, denn auch für sie sollte das Grundgesetz der Bundesrepublik und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union Gültigkeit haben. Ebenso sollten auch die pflegenden Angehörigen ein Recht auf ihre Grundrechte haben, diese werden ihnen jedoch verwehrt. Gerade in der jetzigen Zeit ist verstärkt zu lesen, dass Pflegedienste ihren Patienten mit höheren Pflegegraden fristlos kündigen. Teils ohne die laufenden Verträge einzuhalten.

„Dann müssen die Angehörigen eben einspringen oder die zu Pflegenden in Heime.“

Diese Aussagen sind eine Ohrfeige für viele, das Vorgehen ebenfalls. Trotzdem tritt ein Teil der Politik all das mit Füßen. IPReG hat deutlich gemacht, dass sich die Gesundheitspolitik unter Herrn Spahn so entwickelt hat, dass ein ungewollter Heimaufenthalt, ohne dass etwas dagegen gemacht werden kann, tatsächlich im Bereich des Möglichen liegt.

Das ist vielen gar nicht bewusst.

Ein weiterer Verstoß gegen die Gleichbehandlung ist folgender. Kinder von Heimbewohnern werden ab 2020 erst dann zu den Heimkosten ihrer Eltern herangezogen, wenn sie über ein Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro verfügen.

Das ist gut und wichtig, ABER Ehepartner/Lebenspartner haben diese Obergrenze nicht. Im Falle eines Falles ist ein weiterer sozialer Abstieg meist vorprogrammiert, oftmals verbunden mit einem aus finanziellen Gründen notwendigen Umzug.

Gewollter Zynismus eines realitätsfremden Ministers

Der Gesetzgeber sieht sich bisher nicht genötigt, diese unzumutbare Existenznot und Belastung zu beenden bzw. zu mildern.

An eine Entlohnung der pflegenden Angehörigen für ihre oft jahrelange harte Arbeit ist nicht im Entferntesten gedacht. Und sollte die Pflege aus irgendwelchen Gründen enden, sieht es für viele auch bitter aus.

Hartz IV, Altersarmut, teilweise Schulden. Einige wenige, aber reale Beispiele sind auf der öffentlichen Facebook-Seite „Wir pflegen unsere Lieben“ bei den SPA-Pflegeuhren zu sehen. Dies alles ist eine Ungleichbehandlung die gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und pflegende Angehörige diskriminiert.

Die Zuhause Pflegenden, die ihre Jobs schon aufgeben mussten, bleiben bei der Pflegereform unerwähnt. Wir pflegenden Angehörigen und die Zuhause Gepflegten bezahlen mit Streichungen, Kürzungen, unserer Arbeitskraft, unserer Gesundheit die sogenannte „Pflegereform“ der Großen Koalition. Über die ungerechte Bezahlung und Behandlung der ausländischen 24 Stundenkräfte ging eine Welle der Empörung durch die Medien.

Über die ungerechte und diskriminierende Behandlung derjenigen, die Pflege zu Hause sicherstellen, die 80 % der Pflege in Deutschland ausmachen, empört sich so gut wie niemand.

Wir fragen uns, warum? Armut durch Pflege – eine deutsche Wirklichkeit.

bofrost DE

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