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Cold Case

52.500 Euro Belohnung im Cold Case Ramona Müsebeck

Titelbild: Ramona Müsebeck /Kriminalpolizeiinspektion Anklam

Vor gut zwei Monaten wurde der Mord an Ramona Müsebeck aus dem Jahr 1986 durch die Ermittler der Kriminalpolizeiinspektion Anklam wieder an die Öffentlichkeit gebracht.

Auch in der Sendung „Aktenzeichen XY“ war der Cold Case am 13.9. ausführlich Thema. Bereits kurze Zeit später gingen mehr als 50 Hinweise aus der Bevölkerung ein. Der ausschlaggebende war aber noch nicht darunter.Die Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei geben jedoch nicht auf und ermitteln weiter intensiv. Zeugen von damals, aber auch neue Hinweisgeber, werden ab dieser Woche (erneut) befragt.

Auch die Spuren von damals werden noch einmal überprüft.Für den entscheidenden Hinweis hatte die Staatsanwaltschaft Stralsund im September bis zu 2.500 Euro ausgelobt. Diese Regelung gilt nach wie vor. Nun gibt es eine Privatperson, die in der Öffentlichkeit nicht genannt werden möchte und die bereit ist, für einen Hinweis, der zur Ermittlung des bislang unbekannten Täters führt, eine Belohnung von 50.000 Euro zu zahlen.

Das heißt also insgesamt: Wer jetzt noch mit der Sprache heraus will und einen wirklich entscheidenden Hinweis hat, bekommt dafür insgesamt 52.500 Euro.

Die Kriminalpolizeiinspektion Anklam und die Staatsanwaltschaft Stralsund baten die Bevölkerung um Mithilfe bei der Aufklärung des Cold Case Ramona Müsebeck aus dem Jahr 1986 – ausgestrahlt am 13.09.2023 in der Sendung Aktenzeichen XY.

In der Sendung berichtete der Erste Kriminalhauptkommissar Jokiel über den ungeklärten Mordfall Ramona Müsebeck von 1986.

Vorgeschichte

Am 02. August 1986 besuchte die damals 21-jährige Ramona Müsebeck zusammen mit mehreren Freunden die Diskothek „Teufelsstein“ im Ostseebad Lubmin.

Gegen 00.30 Uhr verließen Ramona und einige ihrer Freunde die Diskothek, um gemeinsam nach Spandowerhagen zu radeln. Auf dem Weg dorthin hielten sich die Freunde für einen kurzen Moment an den Fahrradständern auf, während Ramona sich wortlos und allein auf den Weg nach Hause machte.

Als die Freunde wenig später gemeinsam von Lubmin nach Spandowerhagen fuhren, sahen sie kurz vor dem Ortseingangsschild zwei Fahrräder am Straßenrand liegen. Eines davon war Ramonas. Die beiden dachten sich nichts dabei und setzten ihre Fahrt fort.

Einen Tag später war ein Ehepaar zu Fuß von Spandowerhagen in Richtung des damaligen Kernkraftwerks (KKW) Lubmin unterwegs. Dabei bemerkten sie ein Fahrrad mit den Rädern nach oben in einem Gebüsch auf der linken Straßenseite.

Ein Stück weiter sahen sie in einem Gebüsch eine tote weibliche Person, die dort halb entkleidet lag. Es war der Leichnam von Ramona Müsebeck. Damals wurden umfangreiche Ermittlungen in dem Mordfall aufgenommen. Diese führten jedoch bis heute nicht zur Aufklärung der Tat.

In unmittelbarer Nähe lag eine Kippe der Marke Popularne, die aus Polen stammte. Im Verlaufe der damaligen Ermittlungen durch die Morduntersuchungskommission ergab sich ein Handballenabdruck an dem Fahrrad der getöteten Kindergärtnerin, der jedoch niemandem zugeordnet werden konnte.

Wochen zuvor hatte ein Unbekannter auf dem Dach einer Scheune gegenüber des elterlichen Hauses gesessen. Ob der Unbekannte die gleichen Fussabdrücke wie am Tatort später hinterlassen hatte, ist auch nicht klar.

Unklar ist durch den Filmbeitrag bei Aktenzeichen XY geblieben, ob ein polnischer Gastarbeiter, der in der Baustelle des KKWs in Lubmin arbeitete und Ramona Müsebeck kannte, als Täter infrage kommt.

Desweiteen suchte der Ermittler nach Personen, die vor der Wende in Laboren, im gesamten Gebiet der damaligen DDR, an den Proben aus diesem Mordfall gearbeitet hatten. Für viele war diese Bitte des Kommissars befremdlich, doch verschwanden in den Wendezeiten, auf welchen Wegen auch immer, zahlreiche Akten und Bestände.

Die Ermittler der Kriminalpolizeiinspektion Anklam erhoffen sich neue Zeugenhinweise zur Identifizierung des Unbekannten.

Anmerkungen

Für Hinweise, die zur Aufklärung des Falles führen, ist eine Belohnung in Höhe von 2.500 Euro ausgesetzt.

Zuständig:
Kripo Anklam, Telefon: 03971 / 251 41 10
Ab 14. September: 03971 / 251 0

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