Cold Case

Es kommt Bewegung in den Mordfall Suleyman D. aus Greven

Titelbild: Polizei Münster, 2015

Cold Case am Dortmund-Ems-Kanal – Nach elf Jahren neue Hoffnung im Mordfall Suleyman D.

Greven. Es war der Morgen des 18. Februar 2015, gegen 8:25 Uhr, als eine Joggerin auf einem Wirtschaftsweg parallel zum Dortmund-Ems-Kanal bei Schmedehausen, in der Nähe des Motocross-Platzes, ein ausgebranntes Auto entdeckte und die Polizei rief. In dem völlig zerstörten Wagen lagen menschliche Überreste. Die Ermittlungen ergaben schnell, dass es sich bei dem Toten um den Halter des Fahrzeugs handelte, den damals 44-jährigen Suleyman D. aus Greven. Was zunächst wie ein tragischer Unfall aussehen konnte, entpuppte sich als Tötungsdelikt. Die Mordkommission übernahm.

Die Polizei ging von einem Raubmord aus und geriet schnell auf die Spur zweier Männer aus Lengerich und Münster. Beide wurden festgenommen und kamen in Untersuchungshaft. Doch im Juni 2015 hob das Oberlandesgericht Hamm die Haftbefehle wieder auf. Das Gericht hatte Zweifel am dringenden Tatverdacht und ließ die beiden Männer frei. Der Fall trat auf der Stelle.


Auch die Öffentlichkeit sollte helfen. Im Januar 2017 wurde der Fall in der Sendung Aktenzeichen XY ungelöst vorgestellt. Es gingen viele Hinweise ein, der Durchbruch blieb aus. Die Staatsanwaltschaft Münster lobte damals eine Belohnung von 5000 Euro für sachdienliche Hinweise aus, eine Summe die bis heute gilt.

Lange blieb es still um den Kanal. Erst im Jahr 2025 rollte die Polizei den Fall als sogenannten Cold Case komplett neu auf. Beim Polizeipräsidium Münster wurde eine neue Mordkommission eingerichtet, geleitet von Kriminalhauptkommissar Stefan Roling. Nach Angaben der gemeinsamen Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei Münster von heute Morgen haben fortschreitende Technik, bessere Auswertungsmöglichkeiten und neue Ermittlungsergebnisse zu neuen Spuren und Erkenntnissen geführt.

Dabei rückt ein juristischer Kniff in den Mittelpunkt, auf den die Ermittler nun offen setzen. Möglicherweise, so heißt es wörtlich, haben bereits befragte Zeugen und Auskunftspersonen aus dem Jahr 2015 sich nicht wahrheitsgemäß geäußert. Eine Falschaussage, die sich auf den Mord bezieht, wäre nach mehr als zehn Jahren heute strafrechtlich verjährt. Genau darauf hoffen die Ermittler. Wer damals aus Angst, aus Loyalität oder aus anderen Gründen geschwiegen oder gelogen hat, müsse heute keine Strafe mehr fürchten. Die Polizei appelliert deshalb erneut an Menschen, die etwas über die letzten Stunden von Suleyman D. wissen.



Bekannt ist aus den damaligen Ermittlungen nur ein kleiner Ausschnitt. Der Rosenmontag 2015, zwei Tage vor dem Fund, war der letzte Tag an dem Suleyman D. sicher gesehen wurde. Gegen 14:45 Uhr besuchte er eine Bekannte in der LWL-Klinik in Lengerich und verließ sie um 15:17 Uhr wieder. Einen für den späteren Nachmittag vereinbarten Termin in Osnabrück nahm er nicht mehr wahr. Was danach geschah, wer ihn traf, wie sein Auto an den abgelegenen Weg am Kanal kam und warum es angezündet wurde, ist bis heute ungeklärt.

Wer Hinweise geben kann, kann sich direkt an die Polizei Münster wenden oder an jede andere Polizeidienststelle. Die Belohnung von 5000 Euro besteht weiterhin.

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