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Grundsicherung ein anderer Name für Hartz4

Titelbild: Beispielbild Pixabay 

Die jüngste Reform des Bürgergelds, die im Oktober 2025 von der schwarz-roten Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz beschlossen wurde, markiert einen dramatischen Umschwung in der deutschen Sozialpolitik und führt zu einer faktischen Rückkehr zu den harten Bedingungen des alten Hartz-IV-Systems, das vor knapp drei Jahren durch das Bürgergeld abgelöst worden war.

Was als „Neue Grundsicherung“ verkauft wird, entpuppt sich in Wahrheit als ein System, das die Würde und den Schutz der Bedürftigen systematisch untergräbt, indem es bürokratische Willkür wieder salonfähig macht, Suizide durch existenzbedrohende Sanktionen in Kauf nimmt und den Rechtsanspruch auf soziale Grundsicherung in eine Strafe für das bloße Überleben verwandelt. Diese Entwicklung ist nicht nur ein Rückschritt in eine Ära der Demütigung und Armutspolitik, sondern ein gezielter Angriff auf die Grundrechte der Schwächsten, der von Wirtschaftsverbänden und konservativen Politikern gefeiert wird, während Sozialverbände und Betroffene vor den verheerenden Konsequenzen warnen.Um den Kontext zu verstehen, muss man sich vergegenwärtigen, dass das Bürgergeld im Januar 2023 unter der Ampel-Regierung eingeführt wurde, um die gnadenlosen Regeln von Hartz IV abzumildern, die seit 2005 Millionen von Arbeitslosen in ein Netz aus Demütigung, Überwachung und Sanktionen verstrickt hatten. Hartz IV, benannt nach dem damaligen Arbeitsminister Peter Hartz, war von Anfang an ein Symbol für die Agenda 2010 der rot-grünen Regierung unter Gerhard Schröder – ein Sparpaket, das unter dem Deckmantel der „Förderung und Forderung“ die Armut institutionalisierte und die Betroffenen zu bloßen Objekten bürokratischer Willkür degradierte. Unter Hartz IV konnten Jobcenter Leistungen bis zu 100 Prozent kürzen, was zu Obdachlosigkeit, Krankheit und sogar Suiziden führte, wie zahlreiche Berichte und Studien aus jener Zeit belegen. Das Bundesverfassungsgericht kippte diese 100-Prozent-Sanktionen erst 2019 als verfassungswidrig, weil sie das Existenzminimum verletzten und eine unverhältnismäßige Härte darstellten. Das Bürgergeld milderte dies ab. Sanktionen waren auf maximal 30 Prozent beschränkt, es gab eine einjährige Karenzzeit für Vermögen und Mietkosten, höhere Regelsätze – aktuell 563 Euro für Alleinstehende im Jahr 2025 – und mehr Freiräume für Weiterbildungen und Zuverdienst, um den Druck auf die Betroffenen zu verringern und Integration zu erleichtern.

Doch nun, nach der Bundestagswahl im Februar 2025 und dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, wird dieses System zerpflückt, als wäre es ein teurer Fehlschlag, obwohl es gerade erst begonnen hatte, die Wunden der Hartz-IV-Ära zu heilen.Die Kern der Reform, die ab 2026 gelten soll, besteht in einer Verschärfung, die direkt an die Willkür des alten Systems anknüpft. Die Koalition einigt sich auf Sanktionen bis zu 100 Prozent der Leistungen, inklusive des Entzugs von Miet- und Heizkostenübernahmen im Extremfall – eine Maßnahme, die unter Hartz IV routinemäßig angewendet wurde und zu massiver Obdachlosigkeit führte. Statistiken aus den Jobcentern zeigen, dass in den letzten zwölf Monaten bereits rund 25.000 Leistungsminderungen wegen „Weigerung“ von Arbeit oder Terminen verhängt wurden; mit den neuen Regeln wird dies explodieren, da die Definition von „Mitwirkungspflichten“ erweitert wird und Karenzzeiten für Vermögen und Unterkunft halbiert oder abgeschafft werden. Schonvermögen, das bisher bis zu 40.000 Euro für ein Jahr geschützt war, soll nun enger an „Lebensleistungen“ wie Alter und Beitragszeiten gekoppelt werden, was an die alten Hartz-IV-Grenzen von rund 10.000 Euro erinnert und Betroffene zwingt, Erspartes innerhalb kürzester Fristen aufzubrauchen. Die Regelsätze frieren für 2026 ein – eine sogenannte Nullrunde –, obwohl die Inflation und steigende Lebenshaltungskosten ein Anpassen erfordern würden; stattdessen orientiert man sich wieder an einem Mischwert aus Lohnentwicklung und Preisen wie unter Hartz IV, was zu realem Kaufkraftverlust führt. Experten des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung berechnen, dass ohne das Bürgergeld die Sätze 2025 bereits bei 535 Euro gelegen hätten, also 28 Euro weniger – die Reform verstärkt diesen Abstieg und bestraft die Ärmsten für eine Politik, die den Niedriglohnsektor aufrechterhält.Diese Willkür manifestiert sich vor allem in der erweiterten Überwachung und den neuen Pflichten. Empfänger müssen Termine im Jobcenter strikt einhalten, Weiterbildungen annehmen und sogar bis zu drei Stunden täglich pendeln, um „1-Euro-Jobs“ anzutreten – unabhängig von familiären oder gesundheitlichen Belastungen. Wer sich weigert, eine „angemessene“ Arbeit aufzunehmen, riskiert nicht nur Kürzungen, sondern den vollständigen Entzug, was das Bundesverfassungsgericht zwar als unverhältnismäßig einstuft, aber die Koalition durch „Härtefallklauseln“ zu umgehen versucht. In der Praxis bedeutet das eine Rückkehr zur bürokratischen Willkür der Jobcenter, wo Fallmanager subjektiv entscheiden, ob eine Stelle „zumutbar“ ist – oft unter Druck, Quoten zu erfüllen. Berichte von Aktivisten wie denen der Initiative „Tacheles“ oder dem Netzwerk #sanktionsfrei beschreiben, wie dies bereits unter Bürgergeld zu Demütigungen führt: Alleinerziehende mit kleinen Kindern werden zu Terminen zitiert, Kranke zu unpassenden Maßnahmen gezwungen, und der bloße Verdacht auf „Verweigerung“ löst Sanktionen aus, ohne faire Anhörung. Das Bundesverfassungsgericht hat in jüngsten Urteilen, wie dem von Mai 2025 (1 BvR 311/22), solche Willkür als Verstoß gegen das Gleichheitsgebot (Art. 3 GG) und das allgemeine Handlungsgebot (Art. 2 Abs. 1 GG) verurteilt, doch die Reform ignoriert dies und setzt auf eine Politik der Abschreckung, die die Mittelschicht warnen soll: „Spurt, oder du landest hier unten.“Besonders alarmierend sind die gesundheitlichen und lebensbedrohlichen Folgen dieser Sanktionen, die Suizide als Kollateralschaden etablieren. Unter Hartz IV korrelierten Kürzungen mit einem Anstieg suizidaler Krisen, wie eine Studie des Bundesverfassungsgerichts 2019 zeigte, die auf die Tacheles-Untersuchung zurückgriff und 100-Prozent-Sanktionen kippen half. Heute warnen Sozialverbände wie ver.di und der Diakonie davor, dass die neuen Regeln – mit Entzug von Miete und Existenzminimum – zu einer Welle von Obdachlosigkeit, Depressionen und Suiziden führen werden. Frank Werneke, Vorsitzender von ver.di, nennt es eine „Verschärfung der Lage für viele Menschen“, die in die Armut per Gesetz zurückwirft. In den letzten Jahren haben Jobcenter bereits gegen 202.000 Personen Sanktionen verhängt, oft bei vulnerablen Gruppen wie Langzeitarbeitslosen, Behinderten oder Alleinerziehenden.
Die Reform ignoriert, dass viele „Verweigerer“ nicht aus Faulheit, sondern aus Trauma, Krankheit oder mangelnder Unterstützung scheitern – stattdessen wird Hilfe durch Strafe ersetzt. Posts in sozialen Medien von Betroffenen und Aktivisten schildern den Druck: „Wer kein Geld hat, begeht Kriminalität, um versorgt zu werden“, oder „Sanktionen treiben Menschen ins Elend, nicht in Arbeit“. Die SPD, die einst Hartz IV mitverantwortete, rechtfertigt dies nun als „Gerechtigkeit“, doch Jusos wie Philipp Türmer prophezeien Klagen vor Karlsruhe, da es das Existenzminimum verletzt.Schließlich wird der Rechtsanspruch auf Grundsicherung – verankert in Art. 1 GG als Schutz der Menschenwürde – zur Strafe für das bloße Dasein als Arbeitsloser. Unter dem neuen System wird der Anspruch nicht mehr als Recht, sondern als Almosen mit Bedingungen behandelt: Wer klagt, riskiert weitere Sanktionen, wer kooperiert, bleibt in einem Kreislauf aus Demütigung gefangen. Das ist keine Förderung, sondern ein Strafmaß, das die 2,5 Millionen Empfänger – darunter viele Aufstocker in Niedriglohnjobs – als „Totalverweigerer“ diffamiert, obwohl Missbrauch statistisch gering ist (15.000 bis 50.000 Fälle). Wirtschaftsverbände wie der BGA jubeln „Endlich geht es voran“, doch Experten bezweifeln Kosteneinsparungen; stattdessen steigen Ausgaben für Überwachung und Gerichtsverfahren. Diese Reform ist ein politischer Kuhhandel, der die SPD an alte Traumen bindet und die CDU/CSU ihre Agenda 2010-Vision erneuert, auf Kosten der Ärmsten. Sie verstärkt soziale Spaltung, fördert Kriminalität durch Verzweiflung und untergräbt das Vertrauen in den Sozialstaat. Ohne massiven Widerstand – durch Klagen, Proteste und öffentliche Debatte – droht eine Rückkehr in dunkle Zeiten, in denen Armut nicht als Systemfehler, sondern als individueller Makel gilt. Es ist Zeit, dass die Gesellschaft erkennt: Dieses „Fördern und Fordern“ ist nichts als ein Deckmantel für Ausbeutung und Willkür, die Suizide und Verarmung billigend in Kauf nimmt.

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