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Die Wahl in Berlin 2021 ist ungültig erklärt worden

Titelbild: Bildnachweis: © Landesarchiv Berlin, Thomas Platow

„Die verbundenen Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen werden im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt“, urteilte die Gerichtspräsidentin Selting.         

Bei der Wahl im September 2021 war es zu zahlreichen Unregelmäßigkeiten gekommen, die die Mandatsverteilung und die Zusammensetzung des Berliner Abgeordnetenhauses betraf. 

Die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und einem Dutzend Bezirksparlamenten vom September 2021 müssen wiederholt werden. So urteilte der Berliner Verfassungsgerichtshof und stellte die Wahl ungültig. 
Wann die Wahl wiederholt wird, ist noch nicht entschieden.

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