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Zahlungsaufforderung über fast 191 Millionen Euro wegen Cum-ex-Affäre verschickt

Bonn, Deutschland

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat im Zusammenhang mit der Vollstreckung des ersten rechtskräftigen Urteils wegen strafbarer sogenannter Cum-ex-Geschäfte Zahlungsaufforderungen in Höhe von fast 191 Millionen Euro an die Hamburger Warburg-Bank und einen britischen Aktienhändler verschickt. Ein Sprecher der Behörde bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden „Handelsblatt“-Bericht. Etwa 176,6 Millionen Euro davon entfallen auf die Privatbank.

Mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividendenstichtag bezeichnet, um sich Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen, die nicht gezahlt wurde. Der Staat verlor durch diese Praktiken von Banken Milliarden. Der ehemalige Generalbevollmächtigte der Warburg-Bank wurde im vergangenen Jahr im bundesweit ersten Strafverfahren um diese Praxis wegen Steuerhinterziehung vom Bonner Landgericht zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Im Mai dieses Jahres verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe dessen Revision, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde. Bereits im April war die Warburg-Bank mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von 176 Millionen Euro durch den Staat vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Nach Angaben eines Sprechers handelt es sich bei der nun erfolgten Zusendung der Zahlungsaufforderungen um die Umsetzung des durch den BGH-Entscheidung rechtskräftig gewordenen Urteils, das auch die Bank zur Zahlung verpflichtete.

Die Warburg-Bank kündigte gegenüber dem „Handelsblatt“ Widerspruch gegen die Einziehung des Betrags durch die Staatsanwaltschaft an. Ein Sprecher sagte, mit den von dem Unternehmen inzwischen an das Hamburger Finanzamt geleisteten Rückzahlungen seien alle festgesetzten Steuern für den fraglichen Zeitraum der im Raum stehenden Geschäfte 2007 bis 2011 vollständig beglichen worden.

Die Affäre um die Cum-ex-Geschäfte der Warburg-Bank hat auch eine politische Komponente. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) war zwischen 2011 und 2018 Erster Bürgermeister in Hamburg, 2016 verzichtete die dortige Finanzbehörde auf eine Rückforderung von 47 Millionen Euro durch das Institut im Zusammenhang mit der Steuerpraxis. Die Hintergründe dieser Vorgänge in der Hansestadt versucht seit 2020 ein Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft aufzuklären.

bro/cfm

© Agence France-Presse

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