Cold Case

Das tote Mädchen im Schlossgarten- der ungelöste Mord an Christiane Junker

Titelbild: Polizei Aschaffenburg

Das tote Mädchen im Schlossgarten: Der ungelöste Mord an Christiane Junker

Am Abend des 18. Dezember 1979 verschwand die 15-jährige Christiane Junker aus Aschaffenburg spurlos.
Wenig später wurde ihre Leiche im Schlossgarten der unterfränkischen Stadt gefunden, unweit des historischen Schlosses Johannisburg, das für Einheimische wie Touristen ein vertrauter, beinahe idyllischer Ort war. Der Fund verwandelte diesen Ort über Nacht in einen Tatort, der die Stadt Aschaffenburg bis heute nicht loslässt.



Christiane Junker war eine ganz gewöhnliche Jugendliche gewesen, eingebettet in eine Familie, die durch die Tat aus einer vermeintlich heilen Welt gerissen wurde. Ihr jüngerer Bruder Robert, der zum Zeitpunkt des Verbrechens vierzehn Jahre alt war, erinnert sich bis heute an jenen Abend, an dem ein Mann seiner großen Schwester das Leben nahm. In späteren Interviews beschrieb er, wie schwer ein solcher Verlust zu verarbeiten ist, selbst nach jahrzehntelanger Trauerarbeit.

Die Ermittlungen der frühen 1980er-Jahre verliefen zäh und blieben letztlich ergebnislos. Zwar richtete sich der Verdacht früh auf mehrere Personen aus dem Umfeld der Familie, doch keiner der Hinweise führte zu einer Anklage.
Besonders bemerkenswert ist im Rückblick eine Spur, die schon unmittelbar nach der Tat existierte, damals aber offenbar nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt wurde: ein siebzehnjähriger Nachbarsjunge der Familie Junker war nur sechs Wochen vor dem Mord bereits einmal gewalttätig geworden, als er im selben Schlossgarten seine damalige Freundin würgte, nachdem sie nach einvernehmlichen Zärtlichkeiten keinen Geschlechtsverkehr mit ihm haben wollte. Diese Parallele blieb über Jahrzehnte hinweg eine Randnotiz in den Akten.


Erst 2018 kam wieder Bewegung in den Fall, als sich die neu gegründete Altfall-Einheit der Kriminalpolizei Aschaffenburg systematisch alter, ungelöster Verbrechen mit sexueller Komponente annahm. Die Ermittlerin Rosita Leotta übernahm die Akte Junker und beschäftigte sich so intensiv mit den Details, dass sie nach eigener Aussage jederzeit hätte über den Fall Auskunft geben können. Im Zuge dieser neuen Ermittlungsarbeit rückte erneut jener Tatverdächtige aus der Nachbarschaft in den Fokus, dessen frühere Gewalttat im selben Park nun in einem gänzlich neuen Licht erschien.

2019 kam es schließlich zu einem Prozess, der jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt minderjährig gewesen war. Nach außen drangen deshalb nur wenige Details aus dem Gerichtssaal. Obwohl zahlreiche Indizien gegen den Beschuldigten sprachen, endete das Verfahren mit einem Freispruch, der Angehörige und Ermittler gleichermaßen ratlos zurückließ. Die Urteilsbegründung blieb für Außenstehende schwer nachvollziehbar, und bis heute lässt sich von außen kaum ein vollständiges Bild der Beweislage rekonstruieren, die dem Gericht vorlag.


Für die Familie Junker war dieser Ausgang ein weiterer, schwer erträglicher Rückschlag in einer bereits jahrzehntelangen Geschichte des Wartens auf Aufklärung. Der Bruder des Opfers begann später, sich intensiv mit den Ermittlungsunterlagen auseinanderzusetzen, die im Laufe der Jahre auf mehr als 1500 Seiten angewachsen waren, und stieß dabei nach eigener Darstellung auf zahlreiche Ungereimtheiten, sowohl bei der ursprünglichen Spurensicherung als auch bei der später vorgenommenen Autopsie. Er wirft der örtlichen Presse zudem vor, über vier Jahrzehnte hinweg stets dieselbe oberflächliche Version der Geschichte wiedergegeben zu haben, ohne die eigentliche Komplexität des Falls und die Fehler der Ermittlungsarbeit offenzulegen.

Der Fall blieb auch medial nicht unbeachtet. Im November 2025 widmete sich der Filmemacher Maurice Philp Remy dem Mordfall in einer ZDF-Dokumentation mit dem Titel „Das tote Mädchen im Schlossgarten“, die sowohl die Perspektive der Ermittler als auch jene der Angehörigen einfängt. Solche Produktionen halten das öffentliche Interesse an dem Fall wach, auch wenn sie an der juristischen Ausgangslage nichts ändern können.

Mehr als vierzig Jahre nach dem Tod von Christiane Junker gilt der Fall damit offiziell weiterhin als ungeklärt. Der Freispruch des einzigen jemals wegen der Tat angeklagten Verdächtigen bedeutet nicht das Ende der Geschichte, sondern für die Hinterbliebenen eher deren Fortsetzung in einem Zustand dauerhafter Ungewissheit. Der Schlossgarten von Aschaffenburg, einst Schauplatz eines schrecklichen Verbrechens, bleibt so bis heute auch ein Ort ungesühnten Unrechts, an dem die Frage nach der Wahrheit unbeantwortet im Raum steht.
Hinweise bitte an die Kripo in Aschaffenburg:Tel: +4960218570

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