Vermisste

Vermisstenfall Nancy Köhn bei Aktenzeichen XY…ungelöst – Polizei geht neuen Hinweisen nach

Text und Plakat: Polizeidirektion Oldenburg

Cuxhaven/Hechthausen. Am gestrigen Tage wurde der Fall der vermissten Nancy Köhn im Rahmen eines Updates durch Kriminalhauptkommissar Rainer Brenner und dem Bruder der Vermissten bei der Sendung „Aktenzeichen XY…ungelöst“ vorgestellt. Nach der Sendung gingen bei verschiedenen Polizeidienststellen bisher etwas mehr als ein Dutzend Hinweise ein, denen nun nachgegangen wird. „Eine heiße Spur sei bisher noch nicht dabei gewesen“, erläutert Brenner. „Wir werden weiter alles tun, um den Fall von Nancy aufzuklären“.

Seit 13 Jahren gibt es keine Lebenszeichen mehr von Nancy Köhn aus Hechthausen. Die damals 25-jährige Nancy Köhn lebte bis zum Ihrem Verschwinden, vermutlich im Februar 2009, mit ihrem Lebensgefährten in Hechthausen, im Ortsteil Bornberg. Ihr Pkw wurde Ende April 2009 durch eine Behörde in Hamburg, an der S-Bahn-Station „Mittlerer Landweg“ im Stadtteil Allermöhe entstempelt. Die Familie von Nancy erstattete erst im Juli 2009 Anzeige bei der Polizei.

Der Präsident der Polizeidirektion Oldenburg, Johann Kühme, hat eine Belohnung von 5.000,- Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Aufklärung des Vermisstenfalls und des möglichen Täters bzw. der Täter beitragen.

Die vorhergehende Berichterstattung der Polizeidirektion Oldenburg:

Cuxhaven/Hechthausen: Der Fall Nancy Köhn hat sich mittlerweile zu einem sogenannten Cold-Cases entwickelt. Seit 13 Jahren gibt es keine Lebenszeichen mehr von Nancy Köhn aus Hechthausen. Die damals 25-jährige Nancy Köhn lebte bis zum Ihrem Verschwinden, vermutlich im Februar 2009, mit ihrem Lebensgefährten in Hechthausen, im Ortsteil Bornberg. Ihr Pkw wurde Ende April 2009 durch eine Behörde in Hamburg, an der S-Bahn-Station „Mittlerer Landweg“ im Stadtteil Allermöhe entstempelt. Die Familie von Nancy erstattete erst im Juli 2009 Anzeige bei der Polizei. Zu diesem Zeitpunkt war das Fahrzeug von Nancy bereits von der S-Bahnstation in Hamburg weggeschleppt und verschrottet worden, da dieses mittlerweile aufgebrochen wurde und eine Gefahr darstellte. Nancy Köhn, als Halterin des Fahrzeuges, konnte auf die Post der Behörde aus Hamburg nicht reagieren, da sie zu diesem Zeitpunkt bereits spurlos verschwunden war.

Die Polizei Cuxhaven gründete damals eine Ermittlungsgruppe, konnte jedoch den Aufenthaltsort von Nancy nicht ermitteln. Auch damals wurde der Fall bei Aktenzeichen XY im ZDF vorgestellt, der entscheidende Hinweis ging aber nicht ein und Nancy Köhn meldete sich nach einer groß angelegten Fahndung auch nicht bei der Polizei. Die Polizei verfolgt immer noch die Theorie, dass Nancy Köhn einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen sein muss.

Zu diesem Entschluss kamen jetzt auch neutrale Ermittler und Studierende der Polizeiakademie Nienburg, die sich ein weiteres Mal mit dem Fall beschäftigt haben. Im Gespräch mit den Angehörigen von Nancy, die immer noch keine Gewissheit haben, was mit Ihrer Tochter, Schwester passiert sein könnte, hat sich die Polizei Cuxhaven entschieden, abermals mit dem Fall in die Öffentlichkeit zu gehen. Der Fall wird in Form eines Updates am 24.08.2022 in der Sendung Aktenzeichen XY im ZDF durch einen Ermittler der Polizei Cuxhaven erneut vorgestellt, hierbei wird der Ermittler durch den Bruder der Vermissten begleitet, der auch einen Appell an die Zuschauerinnen und Zuschauer der Sendung richten wird. Vielleicht gelingt es der Polizei mit einer erneuten Öffentlichkeitsfahndung, in Zusammenarbeit mit der Familie von Nancy, diesen tragischen Fall aufzuklären. Die Polizei Cuxhaven hat nach der Sendung im ZDF ein Hinweistelefon geschaltet.

Hinweise können dann über die Rufnummer 04721-573200 entgegen genommen werden. Für die Fahndung nach Nancy Köhn wurde ein neues Fahndungsplakat erstellt.

„Der Präsident der Polizeidirektion Oldenburg, Johann Kühme, hat eine Belohnung von 5.000,- Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Aufklärung des Vermisstenfalls und des möglichen Täters bzw. der Täter beitragen. Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für an der Straftat nicht beteiligte Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.“

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