Allgemeine Nachrichten

Kölner Staatsanwaltschaft verzichtet auf Anklageerhebung gegen Scholz

Titelbild:

Olaf Scholz (2022) FinnishGovernmentPääministeri Marinin ja liittokansleri Scholzin tapaaminen 16.3.2022 © Bernhard Ludewig

Da hat der Bundeskanzler gut zu lachen: „Es besteht kein Anfangsverdacht, dass Olaf Scholz Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet hat.“

Obwohl der Kanzler nichts zu befürchten hat, kann der Kanzler nicht aufatmen. Noch läuft der Untersuchungsausschuss in Sachen Cum-Ex und Warburg. Eine Putzfrau soll den damaligen Bürgermeister gesehen haben in einem der Warburg -Anwesen.

Doch die Kölner Ermittlungsbehörde hat mitgeteilt, dass sie mangels Anfangsverdacht von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den früheren Hamburger Bürgermeister Scholz und seinen damaligen Finanzsenator Tschentscher absieht, meldete die Welt.

Die für die Cum-Ex-Verfahren bundesweit federführende Kölner Staatsanwaltschaft verzichtet auf Ermittlungen gegen die beiden SPD-Politiker.

Auch der für die Ermittlungen der Kölner Behörde zuständige Presse-Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer erklärte, dass es keinen Anfangsverdacht für eine Straftat gebe.

Themenverwandte Artikel

Gab es „Menschen-Safaris“ während des Bosnien Krieges?

the kasaan times

Strack-Zimmermann fordert vor G7-Beratungen mehr Militärhilfe für Ukraine

the kasaan times

Fressen Welse Menschen im Gardasee?

the kasaan times

Rassismus-Skandal auf Sylt

the kasaan times

Al-Dschasira: Gespräche über Waffenruhe, Geisel- und Gefangenenaustausch laut Hamas-Funktionär

the kasaan times

Leben noch ehemalige Mitarbeiter der Securitate in Deutschland ?

the kasaan times

„Stern“: Attila Hildmann hält sich im türkischen Kartepe versteckt

the kasaan times

Anschlag in Nottingham?

the kasaan times

Cybertruck-Explosion vor Trump Hotel wohl Suizid

the kasaan times

Brückensprengung auf A45

the kasaan times

Rodrigo Duterte in Manila festgenommen

the kasaan times

Generaldebatte mit weitreichenden Ankündigungen

the kasaan times

Hinterlasse einen Kommentar

*