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FALSCHER ANWALT, ECHTE MASCHE

Audi, Bespielbild, Pixabay

„Insolvenzware“ per Mail: Wie eine mutmaßliche Fake-Kanzlei unserer Redaktion einen Fuhrpark andrehen wollte, und was Kammern, Gerichte und Verbraucherschützer seit Jahren dazu sagen

Mettmann, Köln, München, Koblenz: Überall tauchen dieselben Mails auf. Wer zahlt, bekommt nichts. Ein Katalog mit 80 Angeboten zeigt, wie die Masche heute aussieht.

Um 3:56 Uhr nachts landete die Nachricht im Postfach unserer Redaktion. Absender: ein „RA Dominik Simons“, Adresse office@koblenzrechtsanwaelte.de, in der Signatur eine Kanzlei in Mettmann. Er habe gesehen, dass wir über Betrugsfälle berichten, schrieb er. Dafür brauche man sicher ein zuverlässiges Fahrzeug, das nicht viel koste. In einem „laufenden Verwertungsverfahren“ werde der Bestand eines Unternehmens aufgelöst. Er bot einen „BMW 3er Touring von 2026“ für 56.400 Euro an, einen VW Tiguan von 2024 für 21.000 Euro und einen VW Crafter als Abschleppwagen „von 2024“ für 33.000 Euro. Den Katalog hängte er an.


Die Warnung steht in der Mail selbst

Unter seiner Signatur steht ein weiterer Text, und der ist bemerkenswert. Es ist eine Warnung der Rechtsanwaltskammer Koblenz vor Fake-Kanzleien. Betrüger gäben sich als Anwälte aus, heißt es dort. Sie nutzten ganze Webseiten, die täuschend echt eine existierende Kanzlei vortäuschten, obwohl keiner der dargestellten Anwälte eine Zulassung habe. Ziel sei es, Betroffene zu Zahlungen zu bewegen oder an Daten zu kommen.

Als derzeit häufigste Masche nennt die Kammer Angebote, oft per Mail, über stark vergünstigte Waren aus einer angeblichen Insolvenzauflösung. Die Kanzleien träten dabei als Insolvenzverwalter auf. Die Ware werde nach Rechnungstellung und Zahlung nie geliefert.

Dann nennt die Kammer, was man tun soll. Man soll im tagesaktuellen Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis prüfen, ob die Person zugelassen ist, und die Kontaktdaten vergleichen, denn oft verrate erst eine abweichende Telefonnummer den Betrug. Kontakt solle man nur über die Daten im Verzeichnis oder das beA aufnehmen. In den Insolvenzbekanntmachungen lasse sich prüfen, ob das Verfahren existiert und der Verwalter bestellt wurde. Stellt sich ein Angebot als Betrug heraus, solle man sofort die Polizei informieren.




Das ist fast eine Gebrauchsanweisung zur Prüfung genau dieser Mail, und der Absender hat sie mitgeliefert.

Dasselbe sagen alle: Hamburg, Köln, München, Berlin

Die Koblenzer Warnung ist keine Ausnahme. Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt vor einer bundesweiten Zunahme von Fake-Kanzleien, die Waren vermeintlich insolventer Firmen anbieten. Sie rät, bei einem Betrugsversuch Polizei, die betroffene echte Kanzlei und die zuständige regionale Rechtsanwaltskammer zu informieren. Die Kammer kann die Betreiber, wenn sie bekannt sind, nach dem Wettbewerbsrecht auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Hamburg: Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer warnte 2024 vor einer „Kanzlei Lüpertz“. Die bot Waren aus einer angeblichen Insolvenzauflösung an, die nach Rechnungstellung und Zahlung nie geliefert wurden. Dabei wurden laut Kammer Namen echter Anwälte missbraucht, und die Fotos der angeblichen Mitarbeiter stammten von Seiten echter Kanzleien.

München: Auch hier gibt es Warnungen, die man auseinanderhalten muss. Die Rechtsanwaltskammer München warnte 2022 vor einer nicht existierenden Münchner Kanzlei, die Mahnschreiben verschickte: Unter der Adresse gebe es keine Kanzlei, die genannten Personen seien keine zugelassenen Anwälte, und die Kammer kündigte rechtliche Schritte an. Das war eine andere Masche, aber dieselbe Methode. Zur Insolvenzware äußert sich die Münchner Justiz. Das Amtsgericht München warnt, dass Geschäftsleute per Mail von vermeintlichen Kanzleien kontaktiert werden, die hochwertige Waren aus angeblichen Insolvenzbeständen zu auffällig niedrigen Preisen anbieten, und verweist auf die Insolvenzbekanntmachungen. Eine Hinweisseite der bayerischen Justiz beschreibt, was angeboten wird: Fahrzeuge, Werkzeuge, alkoholische Getränke, Solarmodule und mehr, meist hochwertig und weit unter Marktpreis. Dazu gebe es oft gefälschte Gerichtsbeschlüsse, die echten täuschend ähnlich nachgebildet seien. Auch die Münchner Polizei hat laut einem juristischen Fachbeitrag darauf hingewiesen, dass Betrüger Gerichtsbeschlüsse und Gutachten fälschen, um glaubwürdiger zu wirken.


Köln: Die Rechtsanwaltskammer Köln führt auf ihrer Startseite eine eigene Warnung. Bundesweit seien wiederholt Fälle bekannt, in denen vermeintliche Kanzleien mit gefälschten Anwaltsidentitäten und Gerichtsbeschlüssen schädigen, teils unter Missbrauch von Identitäten von Mitgliedern der Kammer, vor allem bei Insolvenzverkäufen, Forderungseinzügen und Abmahnungen. Wie das aussieht, zeigte schon 2021 der Fall „Dr. Herzog & Partner“. Die Kammer warnte vor Schreiben, die bundesweit vor allem an ältere Menschen gingen, mit einer Kölner Adresse, an der es keine Kanzlei gab, und die Betroffenen zu Zahlungen ins Ausland aufforderten. Die genannten Anwälte waren keine zugelassenen Rechtsanwälte, die Homepage hatte kein Impressum, und die Kammer erstattete Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln. Auch ein echter Kölner Rechtsanwalt wurde schon als Insolvenzverwalter missbraucht, wie Mimikama berichtete: Der angebliche Verwalter ist ein echter Anwalt aus Köln, was die Mail auf den ersten Blick vertrauenswürdig erscheinen lässt.

Was Verbraucherzentralen und Polizei raten

Die Verbraucherzentrale Hessen hat im Juli 2026 vor „Fake-Restposten“ gewarnt. Ihr erster Tipp: im Anwaltsverzeichnis prüfen, ob die Kanzlei wirklich existiert. Wer vorab überweise, bekomme die Ware nach Angaben der Verbraucherschützer oft nie. Mimikama beschreibt die Methode so: Kriminelle geben sich als Insolvenzverwalter aus, bieten Restposten an und verlangen Vorkasse auf ein „Treuhandkonto“.

Die Polizei warnt vor einer wichtigen Falle. Die Täter bauen Kanzlei-Websites nach, hinterlegen echte Registerdaten und hängen den gefälschten Insolvenzbeschluss an die Mail. Ein Blick ins Kammerverzeichnis reiche deshalb nicht: Im Wiesbadener Fall war der genannte Anwalt tatsächlich unter der Adresse eingetragen, die Kanzlei selbst existierte nicht. Die Verwertung von Insolvenzvermögen laufe üblicherweise über Auktionshäuser. Die Kanzlei PLUTA, eine der bekanntesten Insolvenzkanzleien, stellt klar, dass ihre Anwälte keine Massen-E-Mails verschicken und nicht mit Abverkäufen aus Insolvenzverfahren werben.

Der Katalog: 80 Angebote, kein Aktenzeichen

Wir haben den Anhang genau durchgesehen: 80 Angebote auf 14 Seiten, dazu Titel- und Bestellseite. Der Vergleich mit der Mail zeigt schon die erste Unstimmigkeit. Aus dem „3er Touring“ wird im Katalog ein BMW M3 Touring Competition mit 530 PS, Erstzulassung 05/2026 und 250 Kilometern. Neu kostet dieses Modell nach üblichen Listenpreisen deutlich über 100.000 Euro. Der Crafter ist im Katalog kein Fahrzeug von 2024, sondern hat Erstzulassung 09/2026 und 752 Kilometer, mit Alu-Pritsche, Seilwinde und Zusatzachse für 33.000 Euro. Ein so ausgestattetes, praktisch neues Nutzfahrzeug kostet beim Händler ein Mehrfaches.

Der Rest folgt dem Muster. Ein Range Rover Sport D350 Autobiography (EZ 06/2026, 1.144 km) soll 55.000 Euro kosten, ein Polestar 4 mit Allradantrieb (EZ 06/2026, rund 2.000 km) 31.100 Euro. Ein Porsche 718 Spyder RS wird für 85.800 Euro angeboten, ein Mercedes GLE 450 d von 2025 für 37.700 Euro, ein Audi A6 Avant als Plug-in-Hybrid von 2025 für 25.600 Euro. Das liegt weit unter dem, was für vergleichbare Fahrzeuge üblich ist. Genau das ist der Köder.


Auffällig ist, was fehlt: jede Angabe zu einem Insolvenzverfahren. Es gibt kein Aktenzeichen, kein Amtsgericht, keinen Schuldner und keinen Hinweis auf eine Bestellung zum Verwalter. Das Wort „Insolvenz“ kommt im Dokument nicht vor. Stattdessen verspricht der Katalog „geprüfte Gebraucht- und Neumaschinen zu Festpreisen“, „10 Tage max. Lieferzeit“ und „14 Tage Rückgaberecht“. Das klingt nach Online-Shop. Auch gefälschte Beschlüsse, wie sie die Justiz beschreibt, liegen dem Anhang nicht bei. Ob sie später mit dem „Exposé“ kommen, bleibt offen.

Das Sortiment passt nicht zu einer Insolvenzmasse. Der Katalog mischt Teleskoplader, Gabelstapler und eine Schweißstation mit einem John-Deere-Traktor (59.500 Euro), zwei Rolex-Uhren („Baujahr 2026“, als gebraucht geführt), E-Bikes, Rackservern, 66 Solarmodulen, einem Whirlpool, einer Außensauna und einer Holzscheune. Viele Positionen sind „Neuware“, „originalverpackt“ oder „Ausstellungsstück“.

Der Katalog wirkt zudem automatisch zusammengebaut.
Viele Felder brechen mitten im Wort ab („Großraumlim…“, „Akku-Werkz…“, „Fahrzeug-Identifizierungsnummer W1V3K3FZ…“). Ein Toilettenwagen gilt als „gebraucht“, wird aber als „neu und unbenutzt“ beschrieben. Ein Kneissl-E-Bike ist „gebraucht – sehr gut“ und zugleich „unbenutzt“. Für einen Mercedes GLC 63 S steht „HU bis 02/2026“, die Prüfplakette wäre seit Monaten abgelaufen. Ein einzelnes Solarmodul soll 1.618 Euro kosten, und ob das für ein Modul oder eine Palette gilt, bleibt unklar. Auf mehreren Fahrzeugfotos sind Bildbereiche schwarz überdeckt, offenbar Kennzeichen. Das spricht dafür, dass die Bilder aus anderen Inseraten stammen.

Auch bei den Kontaktdaten passt nichts zusammen. Die Mail kommt von koblenzrechtsanwaelte.de, im Katalog stehen dein-recht24.com und info@dein-recht24.com, die Kanzlei heißt dort „Kanzlei Simons“. Mettmann liegt in Nordrhein-Westfalen, die Rechtsanwaltskammer Koblenz dürfte dafür nicht zuständig sein.




Was zu tun ist

Nicht antworten, nicht anrufen, den Anhang nicht öffnen. Mail als Phishing melden, Anzeige bei der Polizei erstatten. Wer ein ähnliches Angebot bekommt, sollte vor jeder Zahlung genau die Prüfungen machen, die Kammern und Verbraucherzentralen empfehlen: Anwaltsverzeichnis, Insolvenzbekanntmachungen und Kontakt nur über die amtlich hinterlegten Daten. Und sich klarmachen, dass auch ein echter Eintrag im Register nicht reicht. Dass kein Aktenzeichen und kein Gericht genannt werden, ist ein Alarmzeichen. Und wer zur Vorkasse gedrängt wird, ohne die Ware gesehen zu haben, sollte aussteigen.

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