Titelbild:Beispielbild Pixabay
Aktuell kursieren hochprofessionell gestaltete Phishing-Mails, die den Anschein erwecken, von einer offiziellen Stelle des Handelsregisters oder einem „Sachgebiet Bilanzierung“ zu stammen. In diesen Schreiben werden Unternehmen unter dem Vorwand gesetzlicher Regelungen dazu aufgefordert, innerhalb einer extrem kurzen Frist von meist nur drei Werktagen Angaben zur Art ihrer Jahresabschlussübermittlung über ein digitales Formular zu machen. Dabei wird massiver Druck aufgebaut, indem behauptet wird, dass bei einer Fristüberschreitung der Unternehmensstatus im Register eingeschränkt werden könne.
Es handelt sich hierbei jedoch um einen versuchten Betrug, der oft als „Register-Abzocke“ bekannt ist. Ein deutliches Warnsignal ist bereits die Absender-Adresse, die auf Endungen wie „.org“ basiert, während echte deutsche Behörden ausschließlich offizielle Domains wie „.de“ oder spezifische Justiz-Endungen nutzen. Zudem ist die Drohung mit einer Statusänderung im Handelsregister rechtlich haltlos, da eine solche Maßnahme bei einer fehlenden E-Mail-Rückmeldung schlicht nicht existiert. Offizielle Aufforderungen zur Offenlegung von Jahresabschlüssen kommen zudem fast ausschließlich per Post oder über die gesicherten Portale des Bundesanzeigers bzw. des Unternehmensregisters und enthalten immer konkrete Firmendaten wie die HRB-Nummer, die in diesen Fake-Mails fehlen.
Wer auf den Link in der E-Mail klickt, landet meist auf einer täuschend echt aussehenden Webseite, auf der entweder sensible Firmendaten abgegriffen werden oder durch die Bestätigung des Formulars ein völlig wertloser, aber extrem teurer Vertrag für einen Eintrag in einem privaten Branchenverzeichnis abgeschlossen wird. Sollten Sie eine solche E-Mail erhalten, ist die sicherste Reaktion, nicht auf Links zu klicken, keine Dateianhänge zu öffnen und die Nachricht umgehend zu löschen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich ein Blick in das offizielle Portal unter www.unternehmensregister.de, um den tatsächlichen Status der eigenen Veröffentlichungspflichten zu prüfen.
Wir veröffentlichen das Originalschreiben absichtlich nicht, um Nachahmer abzuschrecken und nicht ein Drag-and-Drop zu ermöglichen
