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Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sieht keinen Verdacht gegen Scholz im Fall Warburg Bank

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Bundeskanzler Olaf Scholz hält eine Pressekonferenz bei der Bundespressekonferenz in Berlin, Deutschland, am 11. August 2022. (Foto von Emmanuele Contini/NurPhoto) (Foto von Emmanuele Contini / NurPhoto / NurPhoto via AFP)

Berlin, Deutschland

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sieht bisher keine Hinweise auf einen Verdacht zur Beihilfe auf Steuerhinterziehung durch den heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Steuerskandal um die Warburg Bank. Die Generalstaatsanwaltschaft habe deshalb die Beschwerde eines Anwalts abgelehnt, sagte Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens dem „Tagesspiegel“ vom Dienstag. Zuvor hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft auf die Einleitung eines Strafverfahrens verzichtet. Dagegen war die Beschwerde eingelegt worden.

Die Hamburger Finanzbehörde hatte 2016 auf eine Rückforderung von 47 Millionen Euro an die Warburg Bank im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften verzichtet. Scholz war damals Erster Bürgermeister der Hansestadt. Es steht die Frage im Raum, ob politisch auf diese Entscheidung Einfluss genommen worden war. Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft geht dem nach.

Außerdem hat ein Hamburger Rechtsanwalt Strafanzeige gegen Scholz und weitere Beteiligte gestellt. In der Beschwerdeablehnung der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft heißt es laut „Tagesspiegel“, es gebe keine „zureichenden tatsächlichen Anzeichen für den Verdacht, eine mutmaßliche Steuerhinterziehung der Warburg Bank sei von Verantwortlichen der Hamburger Finanzverwaltung wissentlich oder willentlich gefördert worden“.

Oberstaatsanwältin Sperling-Karstens sagte der Zeitung, schon 2021 sei festgestellt worden, dass sich Hamburger Finanzbeamte – und somit auch ihre Vorgesetzten – nicht strafbar gemacht hätten, als sie es in Ausübung ihres Ermessens unterließen, für das Jahr 2009 angerechnete Kapitalertragssteuer in Höhe von 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften von der Warburg Bank zurückzufordern. Es gebe bisher auch keine Anhaltspunkte für Falschangaben von Bundeskanzler Scholz im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss.

Mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividendenstichtag bezeichnet, um sich Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen, die nicht gezahlt wurde. Der Staat verlor durch diese Praktiken von Banken Milliarden.

Der ehemalige Generalbevollmächtigte der Warburg Bank wurde im vergangenen Jahr im bundesweit ersten Strafverfahren um diese Praxis wegen Steuerhinterziehung vom Bonner Landgericht zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Im Mai dieses Jahres verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe dessen Revision, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde.

fs/

© Agence France-Presse

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