Lateinamerika

Strafe bleibt aus: 53 Jahre nach dem Putsch sind 13 Verurteilte wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit weiterhin auf der Flucht

Ehemaliger Bahnhof von Pisagua, rechts Reste eines Konzentrationslagers des Pinochet-Regimes
Knarf-bz – Praktica
BAlR

In Gedenken an Joaquín N-E., Santiago de Chile

Am 11. September 1973 stürzten die chilenischen Streitkräfte die demokratisch gewählte Regierung von Präsident Salvador Allende. Was als militärische Intervention begann, entwickelte sich rasch zu einer systematischen Verfolgung politischer Gegner. In den folgenden Jahren der zivil-militärischen Diktatur unter Augusto Pinochet wurden Tausende Menschen entführt, gefoltert, ermordet oder zum Verschwinden gebracht. Viele dieser Taten wurden später von chilenischen Gerichten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft – Delikte, die nach internationalem Recht nicht verjähren und für die keine Amnestie gelten darf.


53 Jahre nach dem Putsch zeigt eine aktuelle Übersicht der auf Menschenrechte spezialisierten Anwaltskanzlei Estudio Caucoto, wie unvollständig die praktische Durchsetzung dieser Urteile bis heute geblieben ist. Derzeit sind 13 Personen auf der Flucht, die rechtskräftig wegen schwerster Verbrechen verurteilt wurden. Die Liste umfasst einen Zivilisten, einen Ermittlungsbeamten, Unteroffiziere der Carabineros sowie Offiziere der Marine und des Heeres, darunter mehrere ehemalige Angehörige der Nationalen Geheimdienstbehörde DINA. Gegen sie liegen Verurteilungen wegen qualifizierter Entführungen – also Zwangsverschwinden –, qualifizierten Mordes, Folter und illegaler Vereinigungen vor. Einige der Betroffenen sind bereits seit 2022 oder 2023 flüchtig, die jüngsten Fälle datieren aus den Jahren 2025 und 2026.

Zu den Verfahren, in denen die Flüchtigen verurteilt wurden, gehören einige der bekanntesten und am besten dokumentierten Fälle der Diktaturzeit. Dazu zählen die grenzüberschreitende Operation Condor, bei der die Geheimdienste mehrerer südamerikanischer Diktaturen gemeinsam politische Gegner verfolgten und ermordeten, der Mord an Reinalda Pereira, die Ermordung des spanischen Diplomaten Carmelo Soria sowie der Fall „Die Verbrannten“, bei dem Carmen Gloria Quintana und Rodrigo Rojas de Negri Opfer eines Brandanschlags wurden. Weitere Verurteilungen betreffen Massenerschießungen in der Gemeinde Mulchén im Oktober 1973, Episoden der sogenannten Karawane des Todes in La Serena sowie einzelne Morde und Entführungen in verschiedenen Regionen des Landes.


Anwalt Francisco Bustos, der die Übersicht erstellt hat, erklärte, man werde weiterhin auf die flüchtigen Verurteilten hinweisen, weil Verbrechen gegen die Menschlichkeit die Überwindung der Straflosigkeit erforderten. Er kritisierte zugleich den politischen Umgang mit der Thematik unter der aktuellen Regierung. Das Menschenrechtsprogramm des Justizministeriums sei angewiesen worden, nicht mehr in Verfahren einzugreifen und sich gegen Anträge auf Strafmilderung von Diktaturangehörigen zu stellen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Das widerspreche der bisherigen Praxis der letzten drei Regierungen sowie internationalen Menschenrechtsabkommen, die Chile ratifiziert hat.

Als konkretes Beispiel nannte Bustos den Fall Héctor Osses Yáñez, der seit Jahren flüchtig ist. 2025 habe dieser die Umwandlung seiner Strafe aus gesundheitlichen Gründen beantragt. Das Menschenrechtsprogramm habe anschließend Berufungen zurückgezogen, die zusätzliche Untersuchungen zum tatsächlichen Gesundheitszustand des Verurteilten verlangt hatten. Anfragen nach einer Begründung für dieses Vorgehen seien abgelehnt worden. Ähnliche Entwicklungen beobachtet die Kanzlei auch in anderen Verfahren, in denen Diktaturangehörige versuchen, ihre Haftstrafen zu mildern oder in Hausarrest umzuwandeln.

Die von Caucoto zusammengestellte Liste dokumentiert die einzelnen Verurteilten mit ihren jeweiligen Strafen und dem Zeitpunkt, seit dem sie sich der Justiz entziehen. Darunter befinden sich unter anderem Luis Enrique Barrueto Bartning, ein Unternehmer, der wegen sieben qualifizierter Entführungen zu zehn Jahren und einem Tag verurteilt wurde und seit 2022 flüchtig ist; Federico Humberto Chaigneau Sepúlveda, ein ehemaliger Armeeoffizier und DINA-Angehöriger mit mehreren Verurteilungen unter anderem im Rahmen der Operation Condor; Alberto Roque del Sagrado Corazón Badilla Grillo, ein Marineoffizier, der wegen qualifizierten Mordes und Folter verurteilt wurde; sowie Pablo Belmar Labbé und René Patricio Quilhot Palma, beide ebenfalls ehemalige DINA-Offiziere, die unter anderem im Zusammenhang mit dem Mord an Carmelo Soria verurteilt wurden. Weitere Namen auf der Liste sind Juan de Dios Higueras Álvarez (Carabineros, verurteilt wegen Massenmorden in Mulchén), Miguel René Riveros Valderrama (DINA, Operation Condor), Jaime Ojeda Torrent (Karawane des Todes), Andrés Pablo Potin Lailhacar, Iván Humberto Figueroa Canobra (verurteilt im Fall der Verbrannten), Ángel Nicanor Bustos Farías, Sergio Patricio Chifelle Kirby und Gastón Manterola Miranda.



Neben den 13 noch flüchtigen Personen dokumentiert die Kanzlei auch drei Fälle, in denen Verurteilte nach längerer Flucht wieder gefasst wurden. Dazu gehören Nelson Edgardo Hasse Mazzei, der im Zusammenhang mit den Morden an Víctor Jara und Littré Quiroga verurteilt wurde und nach seiner Flucht im Juli 2026 gefasst wurde; Alberto Juan Fernández Michell, der wegen 19 qualifizierter Morde im Fall Laja – San Rosendo zu lebenslanger Haft verurteilt worden war und nach über einem Jahr auf der Flucht im Juli 2025 festgenommen wurde; sowie Rubén Aroldo Morales López.

Die Liste macht deutlich, dass trotz jahrzehntelanger juristischer Aufarbeitung, der Öffnung von Archiven, der Arbeit von Wahrheitskommissionen und zahlreicher Verurteilungen die praktische Durchsetzung der Strafen in Chile weiterhin lückenhaft bleibt. Die Tatsache, dass Personen, die wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt wurden, sich über Jahre der Vollstreckung entziehen können, untergräbt das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit. Gleichzeitig zeigt der politische Streit um die Rolle des Menschenrechtsprogramms, wie stark die Aufarbeitung nach wie vor von den jeweiligen Regierungsmehrheiten abhängt. Ob die aktuelle Linie die Arbeit der Justiz weiter erschwert, wird in den kommenden Monaten Gegenstand weiterer Auseinandersetzungen sein. Der 53. Jahrestag des Putsches hat die Debatte über Straflosigkeit erneut in den Vordergrund gerückt – nicht als historische Erinnerung, sondern als andauerndes Problem der Gegenwart.

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