Titelbild: BND, Pixabild, Beispielbild, 2026
„Zeitenwende für die Dienste“: Bundesregierung plant massive Ausweitung der Geheimdienst-Befugnisse
Die Bundesregierung will die deutschen Nachrichtendienste grundlegend umbauen. Ein 706-seitiger Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium sieht vor, BND und Verfassungsschutz erstmals aktive Eingriffsrechte zu geben. Hintergrund ist die verschärfte Sicherheitslage durch den russischen Angriffskrieg, Cyberattacken und hybride Einflussnahme.
Bislang hatten die Dienste in Deutschland den Auftrag, Informationen zu beschaffen. Gegenoperationen waren tabu. Das soll sich 2026 ändern. „Da reicht es nicht aus, nur Informationen zu beschaffen und rein defensiv zu reagieren“, sagte Kanzleramtschef Thorsten Frei. Auch BND-Chef Martin Jäger hatte im Bundestag mehr „operatives“ Vorgehen gefordert und vor „Zurückhaltung“ als Zeichen der Schwäche gewarnt.
Mehr Rechte im Cyberraum und bei Sabotage
Kern der Reform ist der Übergang von reiner Aufklärung zu aktiver Abwehr. Bei „besonderen Bedrohungen“ sollen BND und BfV künftig verdeckt eingreifen dürfen.
Konkret geplant ist, IT-Systeme von Angreifern zu stören, Daten zu verändern oder zu löschen, Datenverkehre zu unterbinden und im Extremfall den Betrieb ganzer Systeme zu stoppen. Auch das Stören von Funkverbindungen bei Drohnenangriffen und das „Ausschalten“ von Krypto-Wallets feindlicher Agenten ist vorgesehen.
Erstmals soll zudem erlaubt werden, gezielt Falschinformationen zu verbreiten. Zudem werden der Einsatz von Staatstrojanern zur Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung neu geregelt.
Die neuen Befugnisse werden an zwei neue Bedrohungskategorien geknüpft: „erheblich beobachtungsbedürftig“ und „besonders erheblich beobachtungsbedürftig“. Damit reagiert die Regierung auch auf mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die präzisere Regeln für Eingriffe und Kontrolle verlangt hatten.
V-Leute, Minderjährige und Sabotageschutz
Der Entwurf sieht auch Änderungen beim Einsatz von Vertrauenspersonen vor. In Ausnahmefällen soll der Einsatz von Minderjährigen ab 16 Jahren zur Aufklärung schwerster Bedrohungen möglich sein.
Gleichzeitig wird der personelle Sabotageschutz ausgeweitet. Personal in sicherheitsempfindlichen Bereichen, etwa in der IT von Bundesbehörden oder in kritischer Infrastruktur wie Stromnetzen und Bahn, soll strenger überprüft werden. Das BfV soll bei Sicherheitsüberprüfungen künftig auch verstärkt in sozialen Netzwerken recherchieren dürfen, um verfassungsfeindliche Äußerungen zu erkennen.
Schärfere Strafen für Spionage
Parallel beschloss der Bundestag Ende Januar drei Gesetze zur inneren Sicherheit. Der Strafrahmen für geheimdienstliche Agententätigkeit nach § 99 StGB wird auf bis zu zehn Jahre Haft angehoben. Neu eingeführt wird § 87a StGB gegen „transnationale Repression“. Damit werden Handlungen strafbar, mit denen ausländische Behörden im Auftrag Exil-Oppositionelle in Deutschland verfolgen. Auch die Vorbereitung terroristischer Taten wird ausgeweitet. Künftig erfasst sie bereits Alltagsgegenstände wie Autos oder Messer.
Mehr Kontrolle geplant
Mit der Ausweitung der Befugnisse soll auch die Kontrolle gestärkt werden. Geplant ist ein eigenes „Gesetz über die Rechtskontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat“. Ziel ist, die Aufsicht über BND, BfV und MAD zu bündeln.
Deutschland hat mit BND, BfV, MAD und 16 Landesämtern für Verfassungsschutz 19 Nachrichtendienste. So viele wie in kaum einem anderen Land. Kritiker verweisen darauf, dass die Dienste trotz dieser Zahl bislang weniger Befugnisse hatten als vergleichbare Dienste im Ausland.
Der Gesetzentwurf soll noch 2026 ins Kabinett. Wann er im Bundestag beraten wird, ist offen. Klar ist aber: Mit der Reform markiert die Koalition eine Zäsur. Aus reinen Beobachtern sollen Dienste werden, die im Notfall auch selbst eingreifen.
