Teneriffa

Das Urteil ist gefallen – lebenslänglich für den Deutschen, der seine Frau und einen Sohn erschlagen hat

Bild: Beispielfoto Tatortnähe/kasaan media, 2022

Hartes Urteil in Santa Cruz de Tenerife

Santa Cruz, Beispielfoto, kasaan media, 2022

Der 46-jährige Vater, der seinen Sohn und seine Frau erschlug, nachdem er diese in eine Höhle im Süden der Insel gelockt hatte, muss lebenslänglich ins Gefängnis. Die Geschworenen hatten ihn vor zwei Wochen für schuldig befunden, vorsätzlich gemordet zu haben. 


Nun fällte der zuständige Richter in Santa Cruz de Tenerife das Urteil – und verurteilte ihn wegen des Mordes an seinem ältesten Sohn zu lebenslänglichem Gefängnis, wegen des Mordes an seiner getrennt, in Halle an der Saale in Deutschland, lebenden Frau zu 23 Jahren Haft.

Zudem für den Mordversuch an dem anderen Sohn zu weiteren 16 Jahren Haft. Die Anwälte des verurteilten Frührentners wollen in Berufung gehen, da ihr Mandant zum Tatzeitpunkt unter Morphiumeinfluss gestanden habe. Das Gericht verurteilte den aus Sachsen-Anhalt stammenden Mann, der hier auf der Insel lebte, zu einer Schadenersatzleistung an seinen jüngsten Sohn in Höhe von 910.000 Euro, die er aus seinem Immobilienvermögen zahlen soll. 

Prozess wegen „Höhlentoten“ auf Teneriffa hat begonnen

In dem Fall der weltweit Aufsehen erregenden „Höhlen-Morde“ vom April 2019 an der Costa Adeje, hat nun der Prozess vor dem Gericht in Santa Cruz de Tenerife begonnen.

Die hier zuständige Untersuchungsrichterin Sofía Román Llamosí geht davon aus, dass der jetzt Angeklagte, der als Koch an der Costa Adeje arbeitete, seine in Halle an der Saale lebende Frau und seinen Sohn erschlagen hat, nachdem er beide in eine Höhle, im Süden der Insel, gelockt hatte.

Der jüngere Sohn entkam dem Tod und belastete seinen Vater schwer. Der hiesige TV-Sender „RTVC“ zitierte den zuständigen Staatsanwalt José Luis Sánchez-Jáuregui, dass es sich um häusliche Gewalt im Rahmen eines Scheidungsverfahrens gehandelt habe.

Einer der Anwälte des Angeklagten Volker Gößling, der die Verteidigung von dem Prozessanwalt Alberto Suárez Bruno unterstützt, beklagte, dass „sein Mandant in erheblicher Form vorverurteilt worden sei“.
Für den Prozess sind acht Verhandlungstage angesetzt.

Quelle für die Informationen: Radio Television Canaria (RTVC) https://rtvc.es/

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