Fauna

Zum Abschuss des Fischotters in Bayern: Der Schutz der Muttertiere ist nicht verhandelbar!

Fischotter (Lutra lutra) Bernard Landgraf – Eigenes Werk

Der Fischotter (Lutra lutra) ist ein Marder, der sich an das Leben im Wasser angepasst hat und zu den besten Schwimmern unter den Landraubtieren zählt. Er ist in fast ganz Europa verbreitet. Mit Schwanz wird er etwa 130 Zentimeter lang.

Fischotter, die sich an Fischteichen bedienen, dürfen in Bayern seit dem 1. Mai das ganze Jahr über getötet werden.

Das sieht die neue „Wolfs- und Fischotterverordnung“ vor. Sie wurde vom bayerischen Ministerrat unter Ministerpräsident Markus Söder (CSU) beschlossen. Ziel ist es, die Teichwirte vor wirtschaftlichen Schäden zu bewahren.

Zwar gibt es Einschränkungen: Die Entnahme darf nur dann erfolgen, wenn Alternativen, wie zum Beispiel eine Einzäunung des Teiches, nicht möglich sind. Außerdem darf es nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes einer Population kommen. So steht es zumindest auf dem Papier.

Denn Ende der sechziger Jahre war der Fischotter in Deutschland durch Jagd und Lebensraumverlust nahezu ausgerottet und konnte sich seitdem nur mit Mühe durch Artenschutzmaßnahmen wieder ausbreiten. Nach wie vor gehört der Fischotter zu den streng geschützten Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

Bayern will jedoch Ausnahmen vom strengen Schutz erleichtern. Der Wassermarder wird auf der Roten Liste immer noch als „gefährdet“ eingestuft, obwohl die Zahl der Fischotter in Deutschland in den letzten Jahren stetig zugenommen hat. Als ausgestorben gilt er sogar in drei Bundesländern.

Der von der EU geforderte „günstige Erhaltungszustand“ ist in Deutschland also noch nicht vorhanden.

Quelle: Deutsche Wildtier Stiftung

bofrost DE

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