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iNetwork23 versendet für selbsterstellte Fakeprofile Rechnungen

Titelbild: Screenshot

Viele Verbraucher, die mit der iNetwork23 GmbH aus Hamburg und ihrer Plattform michverlieben.com in Berührung gekommen sind, erhalten nicht nur Rechnungen für angebliche Jahresmitgliedschaften, sondern stoßen zusätzlich auf ein besonders perfides Detail: Das Unternehmen selbst hat für den Nutzer ein Fake-Profil (oft als Take-Profil oder Moderatorenprofil bezeichnet) erstellt und aktiv betrieben.
Dieses vom Betreiber angelegte Profil dient dazu, die Plattform künstlich lebendig wirken zu lassen, andere Nutzer zum Chat und zum Kauf von Flirtcoins oder Credits zu verleiten und so das gesamte Geschäftsmodell am Laufen zu halten.
Betroffene berichten häufig, dass sie nie selbst ein vollständiges Profil angelegt oder bewusst aktiviert haben – stattdessen taucht plötzlich ein von iNetwork23 erstelltes Fake-Profil auf, das mit Fotos, Texten und Nachrichten versehen ist, die den Eindruck eines echten, interessierten Users erwecken sollen. Dieses Profil lässt sich in vielen Fällen nicht oder nur unter größten Schwierigkeiten löschen, und genau dieses vom Betreiber generierte Fake-Profil wird dann als Grundlage für die Behauptung herangezogen, es bestehe eine kostenpflichtige Mitgliedschaft, die sich automatisch in ein teures Jahresabo (z. B. 12 Monate à 24,49 €, insgesamt 293,88 €) verlängert habe, weil keine fristgerechte Kündigung erfolgt sei.
Das scheint das Geschäftsmodell des Andrej Feldhinkel, der als Geschäftsführer agiert.



In den von Ihnen geschilderten E-Mails wird diese Konstruktion besonders deutlich: Die erste Nachricht informiert über die angebliche automatische Verlängerung der Mitgliedschaft bei michverlieben.com, weil das Profil nicht gekündigt worden sei – obwohl das Profil gar nicht vom Nutzer selbst, sondern von der iNetwork23 GmbH erstellt und gesteuert wurde. Die nachfolgende „Letzte Fristsetzung“ mit Zahlungsaufforderung bis 15.04.2026 und der Drohung, den Vorgang an ein Inkassounternehmen oder zur rechtlichen Durchsetzung zu übergeben (mit Hinweis auf zusätzliche Kosten), baut gezielt Druck auf. Die Rechnung wird über die Fix Personal Leasing GmbH mit konkreter IBAN abgewickelt, was das Ganze noch offizieller und bedrohlicher wirken lässt. Solche vom Betreiber selbst generierten Fake-Profile sind ein zentraler Kritikpunkt an diesem Geschäftsmodell. Sie erzeugen eine Illusion von echten Kontakten, während es sich um professionell betriebene Unterhaltung handelt. Die iNetwork23 GmbH sichert sich zwar durch umfangreiche AGB ab, in denen das Fantasy-Modell erwähnt wird, doch die fehlende klare Kennzeichnung der Profile als fiktiv, die unzureichende Transparenz bei Kosten und die Erschwerung der Profillöschung führen dazu, dass viele Verträge rechtlich angreifbar sind.


Bereits das Landgericht Flensburg hat in einem vergleichbaren Fall gegen den Vorgängerbetreiber ME Media GmbH entschieden, dass irreführende Werbung mit der Möglichkeit echter Bekanntschaften unzulässig ist, wenn tatsächlich nur Kontakte zu professionellen Chatpartnern hinter fiktiven Profilen möglich sind. Die iNetwork23 GmbH wird in Medien und Verbraucherberichten häufig als Teil eines „Fakeseiten-Imperiums“ beschrieben, das systematisch mit solchen Profilen arbeitet.

Rechtlich gesehen verstärkt die Tatsache, dass iNetwork23 selbst ein Fake-Profil für den User erstellt hat, die Position des Betroffenen erheblich. Es fehlt dann oft an einer wirksamen Einwilligung des Nutzers in einen kostenpflichtigen Vertrag, weil der Einstieg über ein vom Betreiber initiiertes Profil erfolgte und die Kostenpflicht sowie die automatische Verlängerung nicht ausreichend hervorgehoben und vor Abschluss klar dargestellt wurden (§ 312j BGB – Button-Lösung). Gerichte haben in ähnlichen Fällen mit irreführender Werbung durch Fake-Profile bereits Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) festgestellt. Zudem kann die Weiterverwendung und Nicht-Löschbarkeit des vom Betreiber erstellten Profils gegen Datenschutzrechte (DSGVO Art. 17 – Recht auf Löschung) verstoßen.


Konkrete rechtliche Schritte, die Sie jetzt einleiten sollten:

Schreiben Sie sofort ein Einschreiben mit Rückschein (oder zumindest Einwurfeinschreiben) an die iNetwork23 GmbH, Ballindamm 27, 20095 Hamburg. Darin erklären Sie ausdrücklich: Dass Sie nie ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen haben. Dass das auf der Plattform vorhandene Profil von iNetwork23 selbst als Fake-Profil erstellt wurde und nicht auf Ihrer Initiative beruht. Dass Sie den angeblichen Vertrag hiermit widerrufen und kündigen. Dass Sie die sofortige und endgültige Löschung des von iNetwork23 erstellten Fake-Profils sowie aller damit verbundenen personenbezogenen Daten verlangen. Dass Sie die Forderung über 293,88 € vollständig zurückweisen und keine Zahlung leisten werden. Fordern Sie gleichzeitig eine schriftliche Bestätigung der Löschung innerhalb einer Frist von 14 Tagen. Parallel an die Fix Personal Leasing GmbH schreiben und die Forderung ebenfalls zurückweisen, mit Verweis darauf, dass die zugrunde liegende Forderung der iNetwork23 GmbH nicht besteht.


Kontaktieren Sie unverzüglich Ihre örtliche Verbraucherzentrale oder die Verbraucherzentrale Hamburg. Schildern Sie detailliert, dass das Unternehmen selbst ein Fake-Profil für Sie erstellt hat. Dort erhalten Sie angepasste Musterschreiben, Beratung und ggf. Unterstützung bei einer Beschwerde oder Musterfeststellungsklage. Die Verbraucherzentralen kennen diese Praktiken mit iNetwork23 und ähnlichen Anbietern sehr genau und bewerten sie häufig als typische Abofallen mit mangelnder Transparenz.

Wenn das vom Betreiber erstellte Fake-Profil trotz Aufforderung nicht gelöscht wird, können Sie bei der Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes (z. B. Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz) eine Beschwerde einreichen. Das unberechtigte Erstellen und Vorhalten eines Profils mit Ihren Daten kann datenschutzrechtlich problematisch sein.

Bei Eskalation durch Inkasso oder Mahnbescheid nicht ignorieren, sondern aktiv widersprechen und vom Gläubiger den vollständigen Nachweis eines wirksamen Vertrags verlangen – inklusive Beleg, dass Sie selbst ein kostenpflichtiges Angebot angenommen haben und nicht nur ein vom Betreiber generiertes Fake-Profil vorlag. Bei Bedarf können Sie beim Amtsgericht eine negative Feststellungsklage einreichen, um gerichtlich klären zu lassen, dass keine Zahlungspflicht besteht. Viele solcher Verfahren enden verbraucherfreundlich, wenn Transparenzmängel und die Betreiber-Erstellung des Profils nachweisbar sind.



Dokumentieren Sie alles lückenlos: Screenshots des Profils (mit Hinweisen, dass es vom Betreiber stammt), der E-Mails, Ihrer Schreiben und etwaiger Chat-Verläufe. Die Tatsache, dass iNetwork23 selbst Fake-Profile erstellt und diese dann als Grundlage für Rechnungen nutzt, macht das Vorgehen besonders angreifbar.Sehr viele Betroffene haben, so ergaben unsere Recherchen, haben Strafanzeige erstattet. Wegen Betruges und Erpressung.
Viele Betroffene haben durch konsequentes, ruhiges und schriftliches Widersprechen mit Unterstützung der Verbraucherzentrale die Forderungen erfolgreich abgewehrt, das Profil löschen lassen und keine weiteren Kosten getragen.

Zahlen Sie auf keinen Fall voreilig – genau das ist das Kalkül solcher Modelle. Mit der klaren Argumentation, dass das Profil vom Betreiber selbst erstellt wurde und keine wirksame Einwilligung in ein kostenpflichtiges Abo vorliegt, stehen Ihre Chancen gut.

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