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Beschlagnahme bei der Zeit – Justiz vs. Pressefreiheit um Block-Prozess

Beschlagnahme bei der ZEIT – Justiz vs. Pressefreiheit im Block-Prozess

Am Montagmorgen haben Staatsanwaltschaft Hamburg und Landeskriminalamt die Geschäftsräume der Wochenzeitung DIE ZEIT in Hamburg aufgesucht und mit Durchsuchung gedroht. Hintergrund ist der Block-Prozess.

Beschlagnahmt wurden Tonaufzeichnungen zum Podcast „House of Block“ (ZEIT Verbrechen). Die Anordnung kam von der Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg, die den Strafprozess gegen die Steakhaus-Erbin Christina Block und sechs weitere Angeklagte führt.



Christina Block ist angeklagt, nach einem erbitterten Sorgerechtsstreit die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus Süddänemark in Auftrag gegeben zu haben. Die Kinder, damals 10 und 13 Jahre alt, wurden maskierten Männern entrissen, durch einen Wald geschleppt und auf einen Alpakahof nach Pforzheim gebracht.

Die ZEIT-Journalistin und Chefredakteurin von ZEIT Verbrechen, Anne Kunze, sprach etwa zwei Wochen danach, im Januar 2024, in einem sogenannten Safe-House in Dänemark mit der Familie des Vaters Stephan Hensel. Dabei entstanden rund 15 Stunden Tonaufnahmen. Darin zu hören sind auch die damals 13-jährige Tochter, die im Prozess von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat und nicht ausgesagt hat, sowie weitere Familienmitglieder.


Das Gericht sieht in den ungeschnittenen Aufnahmen potenzielle Beweisbedeutung – sie könnten Umstände enthalten, die bislang weder in Ermittlungsakten noch in der Hauptverhandlung thematisiert wurden.

Die ZEIT wehrt sich.
Eine Verlagssprecherin bestätigte, die Redaktion habe die Aufnahmen „nur versiegelt übergeben, um einer Verwertung vor Abschluss der rechtlichen Prüfung vorzubeugen“ und der Beschlagnahme widersprochen.

Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner: „Zur Pressefreiheit gehört insbesondere der Quellenschutz, der für unabhängige Berichterstattung von entscheidender Bedeutung ist. Wir werden uns daher mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen“.

Auch nach Vertragsunterlagen hätten Ermittler gesucht – „einen solchen Vertrag gibt es nicht“, so die Redaktion.

Der Deutsche Journalisten-Verband kritisierte das Vorgehen scharf: „Das Vorgehen der Behörden exakt zum Auftakt der Hamburger Woche der Pressefreiheit wirft schwerwiegende Fragen zum Schutz journalistischer Arbeit auf“, sagte DJV-Chef Mika Beuster. Journalistische Interviews dürften nicht ohne Weiteres zum Ermittlungsinstrument der Strafjustiz werden.




Die juristische Auseinandersetzung läuft. Die Aufnahmen bleiben bis zur Entscheidung versiegelt.

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