HomeToGo CBD VITAL Weinvorteil DE
Deutschland Rechtsradikale

Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Verbot von Gruppe Nordadler ab

Titelbild: (Beispielbild) Bundesinnenministerin Nancy Faeser blickt während einer gemeinsamen Pressekonferenz am Rande einer Klausurtagung des Bundeskabinetts am 30. August 2022 auf Schloss Meseberg in Meseberg bei Granese, Nordostdeutschland, nach unten. (Foto: Tobias SCHWARZ / AFP)

Leipzig, Deutschland

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage gegen das Verbot der rechtsextremen Vereinigung Nordadler als unzulässig abgewiesen. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit. Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte das Verbot im Juni 2020 verfügt. Die Vereinigung verbreite „Hass und Hetze“ im Internet und sehne „die Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates herbei“, hieß es zur Begründung. Sie verstoße gegen den Gedanken der Völkerverständigung. (Az: 6 A 9.20)

Seehofers Nachfolgerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte das Urteil als „wichtiges Signal im Kampf gegen Rechtsextremismus“. Der Richterspruch zeige, „dass auch Vereinigungen, die überwiegend virtuell agieren und im Netz Hass und Hetze verbreiten und Anhänger rekrutieren, verboten werden können“, erklärte die Bundesinnenministerin. Sie werde deshalb nicht zögern, „wenn nötig auch von weiteren Vereinsverboten Gebrauch zu machen“.

Bei Durchsuchungen im Juni 2020 in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen waren NS-Literatur, Reichskriegsflaggen und Devotionalien wie Stahlhelme gefunden worden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Nordadler in einer Analyse vom September 2019 als „mutmaßlich rechtsterroristische, bislang überwiegend virtuell kommunizierende Gruppe“ eingestuft.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums handelte es sich um das erste Verbot eines extremistischen Vereins, der seine Ideologie überwiegend im Internet propagierte und dazu Chatgruppen und andere Kanäle in den sozialen Medien nutzte.

Der Kläger hatte beantragt, das Verbot der Vereinigung für unzulässig zu erklären. Gleichzeitig wollte er festgestellt wissen, dass er gar nicht Mitglied der Nordadler sei. Das Bundesverwaltungsgericht wies beide Anträge als unzulässig ab.

Für das Verbot seien die obersten Bundesrichter zwar in erster und letzter Instanz zuständig, nicht aber für die Frage der Mitgliedschaft. Hier hätte sich der Kläger zunächst an das Verwaltungsgericht Berlin wenden müssen. Gegen das Verbot könne der Kläger nicht vorgehen, weil er nach eigenem Bekunden gar nicht Mitglied der Nordadler sei.

pw/hcy

© Agence France-Presse

Themenverwandte Artikel

Scholz empfängt Macron am Tag der deutschen Einheit in Berlin

the kasaan times

100 Jahre die Hassschrift „Mein Kampf“ von Hitler

the kasaan times

Droht ein Anschlag beim Kölner Karneval

the kasaan times

Tag X und die Bewaffnung mit dem Morgenstern

the kasaan times

Tag X und linksextremistischer Terror

the kasaan times

Bundeswehr-General warnt vor Anschlägen auf Infrastruktur und Cyberangriffen

the kasaan times

Einbruchsversuch durch Marsaleks Spionagering bei Christo Grozev-Welche Journalisten sind noch betroffen?

the kasaan times

Kritische Situation durch Weltkriegsmunition in Lübtheen

the kasaan times

Habeck warnt vor Zwangs-Drosselung von Gas im Winter

the kasaan times

Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Angela Merkel

the kasaan times

Das Bundeskabinett hat am Freitag den Haushaltsentwurf von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) für 2023 gebilligt. Der Etatplan sieht eine drastische Reduzierung der Nettokredite vor, um die Schuldenbremse wieder einhalten zu können.

the kasaan times

„Unsere liebe Thuringia“- ein weiteres Beispiel im Fahrwasser der Burschenschaften und Corps

the kasaan times

Hinterlasse einen Kommentar

*